Wie bei allen Unternehmen gilt auch für Genossenschaften die gesetzliche Pflicht zur Hinterlegung und Veröffentlichung ihrer Bilanzen. Umso bemerkenswerter ist es, dass eine bestimmte Genossenschaft seit dem Jahr 2019 offenbar nicht mehr ihrer Pflicht nachgekommen ist, ihre Jahresabschlüsse beim zuständigen Register zu hinterlegen. Dies wirft Fragen auf – nicht nur über die Genossenschaft selbst, sondern auch über den zuständigen Prüfungsverband: den DEGP e.V. aus Dessau.
Der DEGP e.V. gerät zunehmend in den Fokus unserer Recherchen, insbesondere hinsichtlich seiner Mitglieder. Seitdem wir erstmals über diesen Prüfungsverband berichteten, hat unsere Redaktion über 200 Hinweise erhalten, die auf Unregelmäßigkeiten in den Reihen des Verbandes oder seiner Mitglieder hinweisen könnten. Wir gehen diesen Hinweisen derzeit sorgfältig nach und werden berichten, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.
Es sei jedoch auch betont: Der Anteil der kritischen Genossenschaftsmitglieder innerhalb des DEGP e.V. ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand noch überschaubar. Dennoch stellt sich die Frage: Warum greift der DEGP e.V. nicht stärker durch? Schließlich wäre es Aufgabe des Verbandes, auf seine Mitglieder einzuwirken und sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu bewegen.
Unsere Redaktion bleibt dran – mit dem Ziel, Licht ins Dunkel dieser undurchsichtigen Vorgänge zu bringen.
Auch die in der Überschrift genannte Genossenschaft gehört zu den aus unserer Sicht „kritischen Genossenschaften“ in Bezug auf dei Hinterlegung der Bilanzen.
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Da hat der aktuelle Vorstand mal richtig was zu tun!
Wir können jetzt live verfolgen, ob Kai Fengels es als Wirtschaftsprüfer und neuer Vorstand schafft, aus einem überschuldeten Prüfungsverband, der nicht einmal seinen gesetzlichen Prüfungspflichten nachgekommen zu sein scheint, einen Prüfungsverband mit qualitätsgeprüftem Prüfrecht zu generieren.
Momentan sieht es eher so aus, als ob ein der Prüfungsverband und der Wirtschaftsprüfer ihre Zulassungen verlieren könnten. Der Eine wegen Überschuldung, mangelnder Unabhängigkeit und mangelhafter Prüfungsorganisation, der Andere wegen pflichtwidrigen Unterlassens der notwendigen Maßnahmen als Vorstand des Prüfungsverbandes.
Wir dürfen gespannt sein.