Aber diese Bilanz zeigt auch die Gefahr, die bei dieser Kapitalanlage lauert, und die eine Ergebnisvoraussage kaum möglich macht: „Die Umsatzerlöse verminderten sich zum Vorjahr um T€ 347. Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus der Marktprämie auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zuzüglich der Stromerlöse aus der Direktvermarktung inklusive eines Vermarktungszuschlages. Darüber hinaus haben wir aus dem Prototypenbetrieb einer Windenergieanlage vom Typ E115 aufgrund einer bestehenden Vereinbarung Ausgleichszahlungen enthalten.“
Bürger-Energiepark Garrel GmbH & Co. KG
Garrel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Lagebericht
I. Grundlagen
Die Bürger-Energiepark Garrel GmbH & Co. KG, Garrel, betreibt seit Ende Juli 2014 im Windpark „Rote Erde“ im Landkreis Cloppenburg einen Windpark mit drei Windenergieanlagen des Herstellers ENERCON mit Nabenhöhen von 135 Metern.
Darüber hinaus werden derzeit acht weitere Windenergieanlagen des Herstellers ENERCON mit Nabenhöhen von bis zu 149 Metern an den Standorten „Thüler Straße – Nord “ und „Thüler Straße – Süd“, ebenfalls im Landkreis Cloppenburg, errichtet. Die erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung der vorgenannten Windenergieanlagen wurden im letzten Quartal 2016 erteilt.
Bei dem Windpark handelt es sich um einen sogenannten Bürgerwindpark.
Als Kommanditisten der Gesellschaft sollen insbesondere Flächeneigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Garrel beteiligt werden. Die Einwerbung des Eigenkapitals wurde am 23. Juni 2017 abgeschlossen. Insgesamt liegen per 23. Juni 2017 über 500 Beitrittserklärungen/Zeichnungen vor.
Von besonderer und elementarer wirtschaftlicher Bedeutung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Zeitablauf durch sinkende Vergütungssätze gekennzeichnet ist. Dieses Gesetz sichert uns für einen Zeitraum von 20 Jahren eine festgelegte Einspeisevergütung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Direktvermarktung von Strom im Rahmen des Marktprämienmodells genutzt.
Für die Windenergieanlagen im Windpark „Rote Erde“ gilt das EEG 2012, da diese Anlagen vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden.
Die weiteren geplanten Windenergieanlagen im Windpark „Thüler Straße“ werden nach dem EEG 2017 vergütet. Da die Genehmigungen bis zum Ende des Jahres 2016 erteilt wurden, ist keine Teilnahme an den sogenannten „Ausschreibungen“ erforderlich. Das EEG gewährt hier feste Einspeisevergütungen. Entsprechend des Inbetriebnahmezeitpunktes der Windenergieanlagen wird eine feste Einspeisevergütung gewährt. Mit den Inbetriebnahmen der derzeit im Bau befindlichen Windenergieanlagen wird bis Ende September 2017 gerechnet.
II. Geschäftsentwicklung 2016
a. Ertragslage
Die Umsatzerlöse verminderten sich zum Vorjahr um T€ 347.
Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus der Marktprämie auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zuzüglich der Stromerlöse aus der Direktvermarktung inklusive eines Vermarktungszuschlages. Darüber hinaus haben wir aus dem Prototypenbetrieb einer Windenergieanlage vom Typ E115 aufgrund einer bestehenden Vereinbarung Ausgleichszahlungen enthalten.
Die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die 3 Windenergieanlagen im Windpark „Rote Erde“ erwarteten Erlöse wurden im Geschäftsjahr 2016 nicht erreicht. Das Ergebnis unseres Windparks folgt damit dem IWR-Windertragsindex Binnenland 2016, in dem das Jahr 2016 den 10-Jahresdurchschnitt um 15,1 % und den 5-Jahresdurchschnitt um 15,4 % verfehlt hat.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegten sich in 2016 in etwa im erwarteten Rahmen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf die höhere Verfügbarkeit der Anlagen im gesamten Geschäftsjahr und die höheren Zahlungen für das ENERCON PartnerKonzept aufgrund der vereinbarten Erhöhungen zurückzuführen. Wesentliche Posten sind die Pachtaufwendungen für die Windparkflächen sowie die Aufwendungen für die Betriebsführung und für das ENERCON PartnerKonzept.
Die Höhe der Abschreibungen blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert, da in 2016 keine Investionen in das Anlagevermögen getätigt wurden.
Die Zinsaufwendungen haben sich aufgrund der Tilgungszahlungen im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Zinsaufwendungen liegen unterhalb des ursprünglich erwarteten Wertes.
Unter den vorgenannten Bedingungen wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 412 erwirtschaftet, der um T€ 327 geringer war als in 2015 (T€ 739).
b. Vermögens- und Finanzlage
Der vorgesehene Eigenmittelanteil in Höhe von rund 4 Mio. € für die drei Windenergieanlagen im Windpark „Rote Erde“ zum 31. Dezember 2016 wird bis zur Einzahlung des eingeworbenen Kommanditkapitals und der zugehörigen Kapitalrücklage, geplant bis Ende Juli 2017, durch Darlehen vorfinanziert. Insgesamt werden T€ 13.970 an Eigenmitteln eingeworben, wovon T€ 4.191 ins Kommanditkapital und T€ 9.779 in die Rücklage eingestellt werden.
Die Finanzierung der weiteren Windenergieanlagen in einem Investitionsvolumen von
T€ 39.865 erfolgt mit einzuwerbenden Eigenmitteln von TEUR 9.970 sowie bereits zugesagten Darlehen von T€ 30.000.
Die Vermögensstruktur ist durch eine hohe Anlagenintensität gekennzeichnet. Das Anlagevermögen besteht aus den bislang betriebenen Windenergieanlagen und ist fristenkongruent durch langfristige Darlehen finanziert.
Die übrigen Aktiva betreffen in erster Linie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die überwiegend aus dem Verkauf von Strom resultieren, sowie liquide Mittel. Ferner sind sonstige Vermögensgegenstände in Form von Steuererstattungsansprüchen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Letztere sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund geleisteter Vorauszahlungen für Wartungen um T€ 66 angestiegen. Die Steuererstattungen ergeben sich zum einen aus Umsatzsteuer und zum anderen daraus, dass die geleisteten Vorauszahlungen für Gewerbesteuer die tatsächliche Steuerlast übersteigen. Im Vorjahr hat sich noch eine Rückstellung für Gewerbesteuer ergeben.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen in erster Linie die Verpflichtung zum Rückbau der Windenergieanlagen, die über die Nutzungsdauer der Anlagen angesammelt werden, so dass ein entsprechender Anstieg der sonstigen Rückstellungen zu verzeichnen ist.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen in Höhe von T€ 9.728 mehrere Darlehen eines genossenschaftlichen Bankenkonsortiums unter der Führung der Raiffeisenbank Garrel eG, die durch die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, über das Programm „Energie vom Land“ gefördert werden. Ein weiteres Darlehen über
T€ 4.000 zur Zwischenfinanzierung der einzuwerbenden Eigenmittel wird ebenfalls von der Raiffeisenbank Garrel eG gewährt.
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen die üblichen Absicherungsverhältnisse mit den Kreditgebern. Unter anderem sind die Windenergieanlagen sicherungsübereignet. Darüber hinaus ist eine Liquiditätsreserve verpfändet.
c. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Besonderheiten ist die Vermögenslage als geordnet zu beurteilen. Die Liquiditätslage ist als gut zu beurteilen. Eingegangene Verpflichtungen wurden pünktlich erfüllt. Außerdem wurden Liquiditätsreserven gebildet.
Die Ertragslage war in 2016 dadurch gekennzeichnet, dass die Prognose auch aufgrund des schlechten Windjahres nicht erreicht wurde, und ist befriedigend zu beurteilen.
Die Windverhältnisse waren im Berichtsjahr laut oben genannten Indizes weit unterdurchschnittlich.
III. Risiken und Chancen der Gesellschaft
1. Risikobericht
Errichtung der weiteren Windenergieanlagen an den Standorten „Thüler Straße – Nord“ und „Thüler Straße – Süd“
Von den geplanten elf Windenergieanlagen sind die vorgenannten drei Anlagen im Windpark „Rote Erde“ seit Mitte 2014 mit guten Ergebnissen in Betrieb.
Derzeit befinden sich acht neue Windenergieanlagen an den Standorten „Thüler Straße – Nord“ und „Thüler Straße – Süd“ im Bau. Die ersten Inbetriebnahmen erfolgen innerhalb der nächsten Wochen und werden voraussichtlich bis Ende September 2017 abgeschlossen sein. Die Baumaßnahmen befinden sich derzeit im Zeitplan.
Aufgrund der bis Ende 2016 vorgelegten Genehmigungen für die vorgenannten Windenergieanlagen ist keine Verpflichtung zur Teilnahme an den sogenannten Ausschreibungen erforderlich. Es sind somit feste Einspeisevergütungen laut EEG 2017 vorhanden, die entsprechend des Inbetriebnahmezeitpunktes festgelegt werden. Je früher die Inbetriebnahmen erfolgen, desto höher ist die Einspeisevergütung. Vom 1. März bis zum 1. August 2017 erfolgt eine Degression von 1,05 % und ab dem 1. Oktober 2017 einen vierteljährliche Degression von 2,4 %. Die Teilnahme an Ausschreibungen ist nicht geplant.
Die Einwerbung des Eigenkapitals wurde am 23. Juni 2017 erfolgreich abgeschlossen. Bis Ende Juli erfolgen die Einzahlungen der Einlagen durch die Gesellschafter.
Ertragsrisiken
Der bestimmende Faktor für den nachhaltigen Erfolg unserer Gesellschaft ist eine ausreichende Windmenge.
Dabei beruhen unsere Wind- und Ertragsprognosen auf zwei unabhängigen Windgutachten, die auf den Daten von langjährigen Windmessreihen basieren. Unsere Ertragserwartungen basieren auf den Mittelwert beider Gutachten sowie einem davon abgesetzten Abschlag. Mit diesem Abschlag sollen die Minderung der technischen Verfügbarkeit, die Netzverluste, die Schattenabschaltung und ein allgemeiner Sicherheitsabschlag berücksichtigt werden. Weitere Risiken bestehen, sofern z.B. die Werte in den Windgutachten fehlerhaft ermittelt wurden oder es z.B. durch Zubau weiterer Anlagen zu Abschattungseffekten kommt.
Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Risiko ist ein Stromnetzengpass, durch den der Strom begrenzt oder gar nicht abgenommen wird.
Betriebsrisiken
Risiken bestehen insbesondere, sofern es aufgrund verschiedener Ursachen zu einem vorübergehenden oder endgültigen Stillstand bzw. Ausfall einzelner oder mehrerer Windenergieanlagen kommt.
Die Windenergieanlagen wurden und werden durch ENERCON, einem der führenden Hersteller im Bereich der Windenergieanlagen errichtet. Die Anlagen zeichnen sich durch eine effiziente Windausbeute und hohe Zuverlässigkeit aus. Zur Absicherung der Betriebsbereitschaft wurde das ENERCON PartnerKonzept für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Dieses Konzept garantiert eine gleichbleibend hohe Anlagenverfügbarkeit bei kalkulierbaren Betriebskosten. Neben der Wartung, Instandhaltung und Inspektion besteht die Garantie einer technischen Anlagenverfügbarkeit des Windparks von mindestens 95% und einer technischen Verfügbarkeit der einzelnen Anlage von mindestens 95%. Gleichwohl bestehen Risiken, sofern Mängel auftreten, die nicht durch Gewährleistungsansprüche abgedeckt sind. Zudem fehlen für den Prototyp ENERCON E 115 Erfahrungswerte aus einem längeren Praxisbetrieb.
Die tatsächliche Energie-/Stromerzeugung der Windenergieanlagen ist durch ein IT-Programm basierend auf den vom Anlagenhersteller zur Verfügung gestellten Fernüberwachungsdaten jederzeit erkennbar. Das IT-Programm ermöglicht gleichzeitig die Ermittlung der durchschnittlichen technischen Verfügbarkeit der einzelnen Anlagen.
Die operationellen Risiken unserer Gesellschaft sind durch Versicherungen sowie vertragliche Vereinbarungen abgeschirmt bzw. begrenzt. Bei den Versicherungen sind eine Maschinenversicherung, eine Betriebsunterbrechungsversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung zu nennen.
Die kaufmännische und technische Betriebsführung erfolgt mit Hilfe externer fachlicher und technischer Unterstützung. Weitere wesentliche Risiken aus der technischen und der kaufmännischen/vertraglichen Betriebsführung erwarten wir nicht.
Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind nach unserer Auffassung überschaubar und in ihren Auswirkungen begrenzt. Das Anlagevermögen ist fristenkongruent finanziert. Wesentliche Forderungsrisiken sind nicht zu erwarten, da die Einspeiseerlöse letztlich auf Basis einer gesetzlichen Regelung gezahlt werden. Überschaubare Ertragsrisiken können sich aus dem Ablauf von Zinsbindungen ergeben.
Das allgemein niedrige Zinsniveau wirkt sich auch auf die Erträge aus unserer vorzuhaltenden Liquidität aus. Allerdings halten sich die Auswirkungen in einem für die Ertragslage unwesentlichen Bereich.
Ein weiteres Risiko besteht aufgrund des laufenden Verfahrens vor dem Niedersächsischem Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg gegen die Genehmigung der Windenergienlagen am Standort „Thüler Straße – Nord“. Der Widerspruch wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg am 06. März 2017 abgelehnt. Es wird aufgrund der ausführlichen und plausiblen Begründung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg mit einer weiteren Ablehnung und somit mit einem positiven Ausgang des Verfahrens gerechnet. Die endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes muss jedoch abgewartet werden.
2. Chancenbericht
Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich der Betrieb der Windenergieanlagen im Windpark „Rote Erde“ und den im Bau befindlichen Anlagen im Windpark „Thüler Straße.“
Die Erträge aus den Windenergieanlagen sind durch festgelegte Vergütungssätze gekennzeichnet, die durch die weitere Nutzung des Marktprämienmodells gesteigert werden können. Ein Windaufkommen oberhalb der nach den Gutachten erwarteten Werte, führt zu Erlösen oberhalb der Ertragsprognosen.
Unsere Ertragsprognosen sehen nach Ablauf der Nutzungsdauer der Anlagen keinen Restwerterlös vor. Die Abschlussausschüttungen an die Gesellschafter erhöhen sich durch Veräußerungserlöse der Anlagen. Für Rückbauverpfllichtungen werden auf Basis von Kostenschätzungen Rückstellungen über die Nutzungsdauer angesammelt. Gleichzeitig wird zur Rückdeckung ein entsprechendes Bankguthaben angespart.
IV. Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht)
Ausgehend von den aus den Wind- und Ertragsprognosen abgeleiteten Planungsrechnungen für die beiden Windparkgebiete gehen wir von einer guten Ertrags- und Finanzlage aus. Insgesamt erwarten wir, dass wir im Mittel die geplante Entwicklung erreichen.
Bei den Umsatzerlösen erwarten wir für 2017 im Wesentlichen aufgrund der Inbetriebnahme der weiteren acht Windenergieanlagen bis Ende September 2017 einen Anstieg um rund
1 Mio € gegenüber 2016. Für die Jahre ab 2018 planen wir dann mit jährlichen Umsatzerlösen von rund 6 Mio €.
Beim Jahresüberschuss erwarten wir für 2017 einen Rückgang gegenüber 2016 um rund TEUR 200, da den Aufwendungen im Zuge der Errichtung des Windparks Thüler Straße erst zeitversetzt entsprechende Erträge gegenüberstehen. Für die Jahre ab 2018 gehen wir von einer stabilen Ergebnisentwicklung aus und erwarten für 2018 einen Jahresüberschuss von rund 1 Mio €.
Die bislang erzielten Ergebnisse bekräftigen unsere Hoffnung, dass die Prognosen erreicht werden.
Unser Bestreben ist es zudem, die Aufwendungen und Erträge zu optimieren. Gleichzeitig wollen wir unsere unternehmerische Unabhängigkeit durch eine gute Finanzlage beibehalten.
V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz
Vergütungen an Mitarbeiter sowie Geschäftsführer oder besondere Gewinnbeteiligungen an Gesellschafter im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 2 VermAnlG werden nicht gezahlt.
Die in 2014 errichteten Windenergieanlagen wurden gemäß Generalübernahmevertrag von einem verbundenen Unternehmen, der Raiffeisen Bürger-Windpark Garrel GmbH erworben. Die Kaufpreiszahlungen betrugen insgesamt T€ 15.600.
Die technische und kaufmännische Betriebsführung erfolgt durch unsere Komplementärin die Bürger-Energiepark Garrel Verwaltungs GmbH, Garrel, deren Alleingesellschafterin die Raiffeisenbank Garrel eG, Garrel, ist. Die Raiffeisenbank Garrel eG ist derzeit alleinige Kommanditistin unserer Gesellschaft. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zahlt unsere Gesellschaft für die Betriebsführung 3,5 % der Einspeisevergütung bzw. von sonstigen Einnahmen an die Bürger-Energiepark Garrel Verwaltungs GmbH, Garrel. In 2016 wurden T€ 79 Aufwendungen für die Betriebsführung gezahlt.
An unsere Komplementärin wurde entsprechend dem Gesellschaftsvertrag eine Haftungsvergütung in Höhe von € 1.250 gezahlt.
Für die Standorte unserer Windenergieanlagen wurden in 2016 Pachten an die Grundstückseigentümer gezahlt. Für die Höhe der Pachten wird als Bezugsgröße – unter Berücksichtigung einer Mindestpacht – die Einspeisevergütung herangezogen. Derzeit gibt es keine Verpächter, die gleichzeitig Kommanditisten der Gesellschaft sind. Im Geschäftsjahr wurden T€ 113 Pachtaufwendungen gezahlt.
Die Alleingesellschafterin unserer Komplementärin, die Raiffeisenbank Garrel eG, ist in die Finanzierung der Windenergieanlagen eingebunden. Zum 31. Dezember 2016 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.548 gegenüber dieser Bank. In 2016 wurden Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 159 an diese Bank gezahlt.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 von T€ 412 wird an die Kommanditistin der Gesellschaft, die Raiffeisenbank Garrel eG, ausgeschüttet.
VI. Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung betreiben wir nicht.
30. Juni 2017 Bürger-Energiepark Garrel Verwaltungs GmbH |
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 13.250.361,00 | 14.226.351,00 |
I. Sachanlagen | 13.250.361,00 | 14.226.351,00 |
B. Umlaufvermögen | 1.121.651,07 | 1.957.961,76 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 510.559,49 | 547.597,46 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 611.091,58 | 1.410.364,30 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 87.045,38 | 20.546,77 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 14.459.057,45 | 16.204.859,53 |
Passiva |
||
---|---|---|
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. Eigenkapital | 30.000,00 | 30.000,00 |
I. Kapitalanteile | 9.000,00 | 30.000,00 |
1. Kapitalanteile der Kommanditisten | 9.000,00 | 30.000,00 |
II. Rücklagen | 21.000,00 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 47.889,40 | 170.357,37 |
C. Verbindlichkeiten | 14.381.168,05 | 16.004.502,16 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 14.459.057,45 | 16.204.859,53 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2016 – 31.12.2016 EUR |
1.1.2015 – 31.12.2015 EUR |
|
---|---|---|
1. Rohergebnis | 2.264.499,51 | 2.611.143,74 |
2. Abschreibungen | 975.990,00 | 975.992,40 |
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 975.990,00 | 975.992,40 |
3. sonstige betriebliche Aufwendungen | 401.492,44 | 360.965,97 |
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 11.196,63 | 15.578,58 |
davon aus verbundenen Unternehmen | 1.587,55 | 1.304,57 |
davon aus Abzinsung | 9.609,08 | 14.274,01 |
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 396.082,14 | 424.193,45 |
davon an verbundene Unternehmen | 159.064,72 | 62.561,76 |
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 89.649,75 | 126.241,00 |
7. Jahresüberschuss | 412.481,81 | 739.329,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Bürger-Energiepark Garrel GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Garrel und ist im Handelsregister Oldenburg (Oldenburg) unter der lfd. Nr. HR A 203864 eingetragen.
Zweck der Bürger-Energiepark Garrel GmbH & Co. KG, Garrel ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der Verkauf der erzeugten Energie. Die Gesellschaft hat den operativen Geschäftsbetrieb Ende Juli 2014 durch die Inbetriebnahmen von 3 Windenergieanlagen im Windpark „Rote Erde“ teilweise aufgenommen.
Es ist beabsichtigt, weitere Windenergieanlagen im Windpark „Thüler Straße“ zu errichten. In diesem Zusammenhang soll das Kommanditkapital weiter aufgestockt werden.
Von den Bankverbindlichkeiten entfallen zum 31. Dezember 2016 4,0 Mio. € auf die Vorfinanzierung des vorgesehenen Eigenmittelanteils für die derzeit betriebenen Windenergieanlagen.
Der Jahresabschluss der Bürger-Energiepark Garrel GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Gemäß § 264 a HGB finden die ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, da die persönlich haftende Gesellschafterin, die Bürger-Energiepark Garrel Verwaltungs GmbH mit Sitz in Garrel als juristische Person Vollhafterin ist.
Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde zulässigerweise teilweise von den sich hieraus ergebenden größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Im Berichtsjahr wurden die handelsrechtlichen Neuregelungen infolge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vollumfänglich umgesetzt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten “Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ verkürzt und um den Posten „Ergebnis nach Steuer“ erweitert. Weitere Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben sich nicht ergeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Die Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Die Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und linear über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben.
Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Eine Abzinsung der Rückstellung erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 HGB.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Zum Bilanzstichtag wurde dabei ein Zinssatz von 3,32 % verwandt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bei den Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich wie im Vorjahr in voller Höhe um Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gleichzeitig um Forderungen gegen Gesellschafter. Bankguthaben in Höhe von T€ 111 sind als Sicherheit für Rückbauverpflichtungen verpfändet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr bzw. von mehr als einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren:
bis zu 1 Jahr | ||||||
Geschäftsjahr | Vorjahr | |||||
€ | € | |||||
gegenüber Kreditinstituten | 5.009.190,98 | 5.371.160,00 | ||||
aus Lieferungen und Leistungen | 40.019,03 | 94.012,28 | ||||
gegenüber verbundenen Unternehmen | 22.564,94 | 37.339,86 | ||||
gegenüber Kommanditisten | 412.063,10 | 738.985,43 | ||||
sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 35.514,59 | ||||
5.483.838,05 | 6.277.012,16 |
mehr als 1 Jahr | ||||||
Geschäftsjahr | Vorjahr | |||||
€ | € | |||||
gegenüber Kreditinstituten | 8.897.330,00 | 9.727.490,00 |
davon mehr als 5 Jahre | ||||||
Geschäftsjahr | Vorjahr | |||||
€ | € | |||||
gegenüber Kreditinstituten | 5.576.690,00 | 6.406.850,00 |
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind € 5.548.372,98 (Vorjahr: € 2.344.114,00) enthalten, bei denen es sich gleichzeitig um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Kommanditisten handelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Komplementärin und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
Gewährtes Pfandrecht | ||||
oder ähnliches Recht | € | |||
Verbindlichkeiten gegenüber | Sicherungsübereignung von Windenergieanlagen, Abtretung eventueller Versicherungsansprüche aus Maschinensubsidiärversicherung, Abtretung von Stromvergütungen, Verpfändung einer Liquiditätsreserve, Abtretung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten | |||
Kreditinstituten | ||||
13.906.520,98 |
Bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen handelt es sich in Höhe von € 1.587,55 (Vorjahr: € 1.304,57) um Erträge aus verbundenen Unternehmen.
In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von € 159.064,72 (Vorjahr: € 62.561,76) an verbundene Unternehmen enthalten.
Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen sind in 2016 in Höhe von € 9.609,08 (Vorjahr: € 14.274,01) angefallen.
Vorgänge von Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Es wurden am 15. Februar 2017 im Hinblick auf die Einwerbung weiteren Eigenkapitals Änderungen des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Ergebnisverteilung vorgenommen.
Mit dem Bau weiterer 8 Windenergieanlagen am Standort „Thüler Straße“ in Garrel wurde Anfang 2017 begonnen.
In 2017 erfolgte die Einwerbung zusätzlichen Eigenkapitals über die Ausgabe weiterer Kommanditanteile. Die Zeichnungsfrist für die Anteile lief vom 2. Mai bis 23. Juni 2017. Insgesamt konnten, wie geplant Eigenmittel von T€ 13.970 eingeworben werden, wovon T€ 4.191 in das Kommanditkapital und T€ 9.779 in die Kapitalrücklage eingestellt werden.
Sonstige Angaben
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristig sonstige finanzielle Verpflichtungen aus geschlossenen Verträgen mit Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage. Im Wesentlichen sind die Belastungen aus den Verträgen abhängig von der Stromeinspeisung der Gesellschaft. Die angebene Verpflichtung berücksichtigt die Einspeisung des Berichtsjahres. Aus abgeschlossenen EPK-, Betriebsführungs- und Pachtverträgen ergibt sich eine Verpflichtung von T€ 315 p.a..
Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch die Bürger-Energiepark Garrel Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer. Die Geschäftsführer in 2016 waren:
• |
Rainer Herbers, Löningen (angestellter Bankkaufmann bei der Raiffeisenbank Garrel eG) bis 24. Februar 2016. |
• |
Andreas Wegmann, Friesoythe (angestellter Bankkaufmann bei der Raiffeisenbank Garrel eG) ab 24. Februar 2016. |
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Bürger-Energiepark Garrel Verwaltungs GmbH mit Sitz in Garrel. Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.
Die persönlich haftende Gesellschafterin selbst und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Garrel, den 30. Juni 2017
gez. Andreas Wegmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2017 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
An die Bürger-Energiepark Garrel GmbH & Co. KG, Garrel
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Bürger-Energiepark Garrel GmbH & Co. KG, Garrel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell-schaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bonn, den 30. Juni 2017
DGR Deutsche Genossenschafts-Revision
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH
(Michael Strnad) (Thomas Deerberg)
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