Für uns keine Frage, denn man sollte sicherlich einmal aufklären lassen, was mit den angenommenen Anlegergeldern passiert ist, wo wurden diese Anlegergelder vernichtet? Wir waren es, die vor diesen „Bauchladeninvestments“ gewarnt hatten.
Das Unternehmen hat wohl damals schnell Geld gebraucht und möglicherweise wenig eigenes Geld gehabt, um ein ordentliches von der BaFin gestattetes Prospekt erstellen zu lassen. Wir wissen, dass es bis zur Gestattung eines Prospektes von der BaFin Monate, ja manchmal auch bis zu einem Jahr, dauern kann und dass der Vorgang der Erstellung dann letztlich auch sehr teuer ist.
Schaut man sich die Bilanz der Gesellschaft zum damaligen Zeitpunkt an, dann könnte unsere gemutmaßte Schlußfolgerung nahe an der Realität liegen. Man hat damals von Seiten der Genossenschaft dann den „Bauchladenweg der Investments“ gewählt oder man kann auch sagen die Spar- und Beschleunigungsvariante.
Man hat hier alle möglichen Ausnahmegestattungen des Gesetzgebers genutzt, um schnell an Geld zu kommen. Das Ergebnis ist eine Katastrophe für die investierten Anleger, denn nun könnte das eintreten, was wir immer gesagt haben „das Totalverlustrisiko“ für jeden Anleger.
Nun hat das zuständige Amtsgericht in Passau/Insolvenzgericht eine Insolvenzverwalterin bestellt. Hierbei handelt es sich um Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer.
Ob diese Dame dann aber wirklich Ahnung von der Abwicklung einer „Pleitegenossenschaft hat“, das können wir im Moment nicht erkennen. Wir hatten uns unmittelbar nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens mit der genannten Rechtsanwältin mit einer Mail in Verbindung gesetzte, eine Rückantwort haben wir nicht bekommen.
Das ist nicht verwunderlich, denn die Genossenschaft sitzt in Bayern und Insolvenzverwalter haben es, bis auf wenige Ausnahmen, dann auch nicht so mit Kommunikation. Frau Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer aus Deggendorf macht da keine rühmliche Ausnahme.
Nun schauen wir dann mal, was da in den nächsten Tagen und Wochen so passiert, denn hier geht es bereits jetzt um Millionen, möglicherweise zukünftig um noch einen wesentlich höheren Betrag. Dann, wenn die Insolvenzverwalterin einmal verstanden hat, wie das so mit einer „Pleitegenossenschaft“ bei der Abwicklung ist.
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