Was für ein Desaster der Genossenschaft und vor allem für die investierten Anleger. Möglicherweise ist man hier aber auch auf einen unehrlichen Anbieter hereingefallen.
Wir hatten die Angebote der Gesellschaft von Beginn an abgelehnt, weil das Unternehmen nur „Ausnahmeregelungen“ für sein Investmentangebot genutzt hatte. Wir halten jedes Investmentangebot auf dem Internetportal anleger-beteiligungen.de für ein Angebot mit Totalverlustrisiko für die Anleger, und finden, wer Geld von Anlegern haben will, der sollte auch das Geld haben, ein BaFin gestattetes Prospekt erstellen zu lassen.
Wir werden in diesem Zusammenhang einmal die BaFin bitten zu prüfen, ob das Unternehmen dann wirklich alle Vorgaben der möglichen Ausnahmeregelungen korrekt eingehalten hat.
Könnte dann sicherlich auch aus haftungsrechtlicher Sicht nochmal interessant werden. Stellt sich heraus, dass das Unternehmen die Rahmenbedingungen eben nicht Punkt-und-Komma-genau eingehalten hat, dann würde dies auch eine privatrechtliche Haftung der Geschäftsführer nach sich ziehen können.
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