Einem Agenturbericht zufolge ist der Weg frei für die geplante Umwandlung von Hartz IV in ein Bürgergeld. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss gestern Abend einen zuvor zwischen den Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP mit der Union ausgehandelten Einigungsvorschlag.
Die Anforderungen an Bürgergeldbeziehende werden damit gegenüber den ursprünglichen Plänen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP verschärft. Verstöße gegen Mitwirkungspflichten können demzufolge von Beginn an mit Leistungskürzungen sanktioniert werden. Auch die Vermögensfreibeträge und die Karenzzeit, in der die Angemessenheit einer Wohnung nicht geprüft wird, werden verringert.
Das Vermittlungsergebnis soll morgen von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit die Reform am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Damit verbunden sind auch höhere monatliche Zahlungen als bisher an Hartz-IV-Beziehende.
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