Allgemeines

Bürgergeld

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesregierung plant, den Druck auf Bürgergeld-Empfänger, die sich nicht an bestimmte Vorgaben halten, zu erhöhen. Im Rahmen einer neuen Gesetzesinitiative hat das Bundeskabinett nun entsprechende Verschärfungen auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Arbeitsmarkt zu stärken und Bürgergeld-Empfänger stärker zur Mitwirkung zu verpflichten.

Bürgergeld: Deutliche Kürzungen bei Pflichtverletzungen

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft Bürgergeld-Empfänger, die ohne triftigen Grund eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ablehnen. Zukünftig soll die Grundsicherung sofort um 30 Prozent für einen Zeitraum von drei Monaten gekürzt werden können. Dabei sollen nun auch Arbeitsplätze als zumutbar gelten, die längere Arbeitswege erfordern. Dies stellt eine Verschärfung der bisherigen Regelungen dar, bei denen die Kürzung gestaffelt war und erst bei weiteren Pflichtverletzungen bis zu 30 Prozent betragen konnte.

Darüber hinaus sollen Leistungskürzungen auch bei Terminversäumnissen im Jobcenter verschärft werden. Wer ohne wichtigen Grund einen vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, muss mit einer Kürzung um 30 Prozent für einen Monat rechnen – bisher waren es lediglich zehn Prozent. Auch bei Schwarzarbeit soll härter durchgegriffen werden: Bürgergeld-Bezieher, die illegal arbeiten, sollen nicht nur Leistungskürzungen hinnehmen müssen, sondern die Jobcenter sind künftig verpflichtet, solche Fälle an die Zollverwaltung zu melden.

Arbeitsminister Heil spricht von „harten Konsequenzen“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte die Notwendigkeit dieser Verschärfungen. „Wer nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen,“ erklärte Heil. Die geplanten Änderungen sind Teil der sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und Missbrauch des Sozialleistungssystems zu verhindern.

Diskussion um die Reform des Bürgergeldes

Das Bürgergeld ist seit seiner Einführung als Nachfolgesystem von Hartz IV immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Kritiker werfen der Reform vor, zu wenig Anreize für die Aufnahme von Arbeit zu bieten und Sanktionen nicht konsequent genug durchzusetzen. Mit den neuen Maßnahmen will die Regierung diesen Vorwürfen entgegenwirken und das System strenger gestalten, um eine bessere Vermittlung von Arbeitskräften zu erreichen.

Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Karenzzeit für Vermögen. Bisher galt, dass Bürgergeld-Empfänger innerhalb der ersten zwölf Monate eigenes Vermögen nur dann antasten müssen, wenn bestimmte Summen überschritten werden (bei Alleinstehenden 40.000 Euro). Künftig soll diese Karenzzeit auf sechs Monate verkürzt werden, um die Eigenverantwortung der Bürgergeld-Beziehenden zu erhöhen.

Die geplanten Änderungen müssen noch durch den Bundestag beschlossen werden und sollen, wenn sie verabschiedet werden, zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung der LNG-Anlage in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschlichen Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...

Allgemeines

Amazon verdoppelt Einsatz: Weitere vier Milliarden Dollar für KI-Startup Anthropic

Amazon setzt weiter voll auf Künstliche Intelligenz und investiert erneut eine beeindruckende...