Verfassungsrechtler haben Bund und Länder vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Bürger-Rechte gewarnt. Der Berliner Rechtsexperte Aden sagte gegenüber Medien, die Bundesländer hätten Regelungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes erlassen, die sehr weitreichende Grundrechtseingriffe zuließen.
Man müsste eigentlich täglich neu prüfen, ob diese Eingriffe für das Gesundheitsziel unbedingt erforderlich seien. Zwei Bundesländer hätten vorgeschrieben, dass man immer einen Ausweis dabei haben müsse.
Das sei vom Infektionsschutzgesetz gar nicht gedeckt. Die Verwaltungsrechtlerin Edenharter kritisierte, dass die vom Bundestag beschlossene Änderung des Gesetzes keine Befristungen vorsehe. Auch Sachsens Justizministerin Meier sprach sich für eine Befristung der Maßnahmen aus. In Sachsen habe man das auch so gemacht.
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