Mit einer einheitlichen verbindlichen „Notbremse“ in Gebieten mit hohen Infektionszahlen will Deutschland die dritte CoV-Welle in den Griff bekommen. So sind nächtliche Ausgangssperren von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 geplant, wie aus einem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervorgeht.
Mit der geplanten Gesetzesänderung, die in der kommenden Woche im Eilverfahren durch Kabinett und Parlament beschlossen werden soll, zieht der Bund mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung an sich. „Damit werden dem Bund zusätzlich dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“, heißt es in der „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD.
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