Ja, das kann man so ganz deutlich aus der nun aktuell veröffentlichten Bilanz der Gesellschaft herauslesen. Schaut man sich die Summe der Kosten einmal an, dann fragt man sich schon, ob das ein Investment ist, was sich auf Dauer dann auch lohnen wird.
Der Bürger will ja auch mal ein paar Zinsen bekommen und irgendwann einmal das eingesetzte Kapital zurückhaben.
Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KGWintrichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018LageberichtA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft Rechtsform: GmbH & Co. KG Gründung: 11. Juli 2016 Handelsregister: HRA 41304 Sitz: Moselstraße 19, 54487 Wintrich Kommanditkapital: 10.000 Euro Kommanditisten: 1 Komplementärin: Bürgerwind Wintrich Verwaltungs-GmbH vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Kessler 2. Darstellung der Geschäftstätigkeit Die Gesellschaft betreibt im Windpark Wintrich zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-115 mit 149 m Nabenhöhe und jeweils 3.000 kW Nennleistung in der Gemarkung Filzen im Landkreis Bernkastel-Kues. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 konnten zwölf Windenergieanlagen des Erlöspools des Windparks Wintrich in Betrieb genommen werden. 3. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes Die Verteilung von 12 Windenergieanlagen im Windpark Wintrich ist in einem Erlöspoolvertrag geregelt. Die Einspeisevergütung jeder einzelnen Windenergieanlage variiert je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Gemessen an den unterschiedlichen Vergütungssätzen der einzelnen WEA und dem im Erlöspoolvertrag geregelten Verteilungsschlüssel der Stromerlöse erhält die Gesellschaft für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 7,34 ct/kWh. Der Zeitraum der erhöhten Vergütung wird für jede Windenergieanlage nach einer Betriebsdauer von 5 Jahren durch ein Ertragstestat ermittelt und beträgt maximal zwanzig Jahre. Sobald der Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung für alle 12 Wind- energieanlagen beendet ist, beträgt die gesetzlich garantierte Grundvergütung, gemessen an den unterschiedlichen Vergütungssätzen der einzelnen WEA und dem im Erlöspoolvertrag geregelten Verteilungsschlüssel der Stromerlöse, noch 4,09 ct/kWh. In der genannten Einspeisevergütung ist das Vermarktungsentgelt für den Direktvermarkter noch nicht berücksichtigt. Im Direktvermarktungsvertrag für das Geschäftsjahr 2018 war ein Entgelt von 0,00 ct/kWh vereinbart worden, so dass für das Geschäftsjahr 2018 eine Einspeisevergütung von insgesamt 7,34 ct/kWh erzielt werden konnte. Für das Geschäftsjahr 2019 gilt weiterhin der bestehende Direktvermarktungsvertrag mit einem Entgelt von 0,00 ct/kWh. Dieser Direktvermarktungsvertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres kündbar, erstmals zum 31.12.2019. Inwiefern sich die Höhe des Vermarktungsentgelts zukünftig verändern wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. B. Darstellung des Geschäftsverlaufes 1. Ertragslage Ergebnisstruktur Die Ergebnisstruktur in 2018 stellt sich im Vergleich zum Gründungsjahr 2017 wie folgt dar:
Umsatzentwicklung Der Grund, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr so deutlich höhere Erträge erzielt werden konnten als im Vorjahr, liegt darin, dass in 2017 noch keine Windenergieanlage des Erlöspools in Betrieb war und somit keine Einnahmen generiert wurden. Entwicklung der Kosten Wie auch bei der Umsatzentwicklung sind die höheren Kosten dem Umstand geschuldet, dass die Windenergieanlagen des Erlöspools im Laufe des Jahres 2018 in Betrieb gegangen und somit höhere Kosten angefallen sind als noch im vorherigen Jahr. Da die Windenergieanlagen der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG erst Ende September 2018 technisch abgenommen worden ist, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig Abschreibungen in Höhe von insgesamt 220 TEUR auf die Windenergieanlagen sowie auf die Nutzungsrechte der Infrastruktur durchgeführt. Darüber hinaus sind in 2018 erstmals Aufwendungen für Pachten und Betriebsführung in Höhe von insgesamt ca. 19 TEUR angefallen. Das deutlich niedrigere Finanzergebnis ist darin begründet, dass die Darlehen bereits Anfang 2018 abgerufen worden sind. 2. Vermögens- und Finanzlage 2.1 Vermögenslage Kennzahlen der Vermögenslage Die Bilanzsumme der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 auf rd. 11.027,0 TEUR (Vorjahr: rd. 9,2 TEUR). Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt 0,3 % (Vorjahr: 37,3 %) der Bilanzsumme. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an der Bilanzsumme erhöhte sich auf 80,7 % (Vorjahr 0,0 %). Das Vermögen der Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhte sich auf 1.347,2 TEUR (Vorjahr 0,0 TEUR) und das Sachanlagevermögen erhöhte sich auf 9.291,1 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR), da sich die Windenergieanlagen zum Bilanzstichtag des Vorjahres noch im Bau befunden haben. Investitionen Bereits im Geschäftsjahr 2017 sind die Windenergieanlagen von der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG über den Generalübernehmer Agrowea Windpark Wintrich GmbH & Co. KG gekauft und im Zeitraum von 2017 bis 2018 errichtet worden. In 2018 sind Abschlagszahlungen aus den Verpflichtungen des Generalübernehmervertrages in Höhe von 8.018 TEUR gezahlt worden. Die Schlussrate von 422 TEUR wurde in 2019 gezahlt. Darüber hinaus sind ausschließlich in 2018 990 TEUR für den Kauf der Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an die Windenergie Wintrich Planungsgesellschaft mbH sowie 1.370 TEUR für die Leistungen aus dem Infrastrukturvertrag mit der Agrowea Wintrich Verwaltungs-GmbH & Co. KG gezahlt worden. Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Fertigstellung und Errichtung der Windenergieanlagen abgeschlossen. Im Weiteren wurden keine Investitionen durchgeführt. 2.2 Finanzlage
Finanzierungsmaßnahmen und -vorhaben Das Kommanditkapital war zum 31. Dezember 2018 mit 10 TEUR eingezahlt. Die Zeichnung des restlichen Kommanditkapitals von 1.890 TEUR erfolgt nach Genehmigung des Beteiligungsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussichtlich im 3. Quartal 2019. Die gesamte Fremdfinanzierung von 8.900 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2018 abgerufen. Die ersten Tilgungsraten werden zum 30. Juni 2019 fällig. Darüber hinaus wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2018 vier weitere Investitionsdarlehen von insgesamt 1.509,5 TEUR zur Zwischenfinanzierung des noch einzuwerbenden Kommanditkapitals abgerufen. Diese Darlehen haben eine unbegrenzte Laufzeit. Die Tilgung der Darlehen soll durch die im Rahmen der Einwerbung des Kommanditkapitals eingehenden Zahlungen in einer Summe erfolgen, so dass die Darlehen voraussichtlich bereits zum 31.07.2019 vollständig zurückgezahlt werden. Weitere Finanzierungsvorhaben sind derzeit nicht geplant. Angaben im Sinne des § 24 VermAnlG Die Agrowea Wintrich Verwaltungs-GmbH & Co. KG erhält für die Betriebsführung im Geschäftsjahr 2018 vertragsgemäß eine Vergütung von 3 % der Stromerlöse bzw. eine Mindestvergütung von 30 TEUR. Für 2018 beträgt diese Vergütung 15.250,00 Euro. Darüber hinaus erhält die Bürgerwind Wintrich Verwaltungs-GmbH für ihre Komplementärstellung eine jährliche Haftungsvergütung von 1.500,00 Euro. Da die Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG selbst keine Mitarbeiter beschäftigt, wurden darüber hinaus keine Löhne oder Gehälter gezahlt. Eine Auszahlung an Kommanditisten für das Geschäftsjahr 2018 fand planmäßig nicht statt. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 wurden zwei der Darlehen für die Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals in Höhe von insgesamt 60 TEUR am 11.02.2019 vollständig getilgt. Prognose-, Chancen und Risikobereich Controlling/Internes Kontrollsystem Zur Erfassung und Steuerung von Risiken existieren viele Instrumente. Dieses Risiko- managementsystem soll dazu beitragen, Entwicklungen die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig aufzudecken. Zu dem internen Überwachungssystem der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG gehören:
Risiken und Chancen bei der zukünftigen Entwicklung Das Hauptrisiko für die Gesellschaft liegt darin, dass das zukünftige Windniveau nur schwer vorherzusehen ist. Sollte das Windaufkommen in den nächsten Jahren rückläufig sein, können die erwarteten Ergebnisse möglicherweise nicht erreicht werden. Darüber hinaus kann das mit der Direktvermarktung verbundene Entgelt in Zukunft sowohl höher als auch niedriger ausfallen als bislang, wodurch sich in den nächsten Jahren Änderungen bei der derzeit erwarteten Einspeisevergütung einstellen können. Des Weiteren lässt sich die weitere politische Entwicklung bezüglich der Erneuerbaren Energien und damit verbundene mögliche gesetzliche Änderungen für die Gesellschaft nur schwer vorhersehen. Gleichzeitig besteht für die Gesellschaft die Chance, bessere Ergebnisse zu erzielen, wenn das Windniveau höher als prognostiziert ausfällt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für 2019 wird sich wie die im Beteiligungsprospekt enthaltene Plan-Bilanz, Plan-GuV und Liquiditätsprognose entwickeln. Die Geschäftsführung erwartet für das laufende Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss. Prognosebericht Aus heutiger Sicht lässt es sich als realistisch einstufen, dass die erhöhte Anfangsvergütung von durchschnittlich 7,34 ct/kWh über den gesamten Betrachtungszeitraum von zwanzig Jahren und sieben Monaten an die Gesellschaft ausgezahlt wird. Das für die Direktvermarktung der Stromerträge zu zahlende Entgelt in Höhe von 0,00 ct/kWh ist für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 konstant geblieben. Wenn der aktuelle Trend fortgesetzt wird, wird das Direktvermarktungsentgelt in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Hierdurch würden die Stromerlöse bei gleichbleibendem Windniveau leicht rückläufig sein, allerdings stehen diesen Mindereinnahmen entsprechende Einsparungen bei Pachten, Betriebsführungsvergütung und Wartungskosten gegenüber, die allesamt von den Stromerlösen abhängig sind. Des Weiteren lässt es sich als realistisch einschätzen, dass auch in den nächsten Jahren mindestens das Windaufkommen des Jahres 2016 in Rheinland-Pfalz erreicht werden kann. Diese Aussage lässt sich auf den IWET-Index V 11 als anerkannte Bewertungsgröße des Windniveaus zurückführen, welcher für das Jahr 2016 als absoluter Tiefstand nur bei 81 % lag (für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 lag der IWET-Index V 11 bei 84 %). vollständig zurückgezahlt sein.hre m Ja im Jahre hr 2035 vo ig zurückgezahlt sein.
Wintrich, den 15. April 2019 gez. Dirk Kessler BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Firma: Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG Sitz: Wintrich Registergericht: Amtsgericht Wittlich, HRA 41304 Die Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinst-Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a i. V. m. § 267a HGB auf. Wir wenden jedoch hinsichtlich der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Vorschriften gemäß § 266 und § 275 Abs. 2 HGB für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Der Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) zu beachten. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung, angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in Höhe von 58.740,00 Euro. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wird im Berichtsjahr von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Nennwerten angesetzt. Das übrige Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten (Nennwerten) angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet. Rückstellungen wurden nur in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Angaben nach § 285 Nr. 1a HGB: Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 6.286.706,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). 2. Angaben nach § 285 Nr. 1b HBG: Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 8.900.000,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) sind gemäß Darlehensverträgen mit der DZ Bank AG wie folgt gesichert: – Sicherungsübereignung der Windkraftanlagen – Sicherungsabtretung der Stromerlöse, der Rechte aus dem Generalübernehmervertrag und aus dem Enercon-Partner-Konzept – Verpfändung von Bankguthaben – Sicherungsvormerkung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB Die sonstigen wesentlichen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bestehen in den Pachtverträgen, im dem Betriebsführungsvertrag mit der Agrowea Wintrich Verwaltungs-GmbH & Co. KG sowie in dem Wartungsvertrag mit der Firma Enercon (Enercon-Partner-Konzept EPK). Die Vergütungen der vorgenannten Verträge sind abhängig vom jährlichen Windaufkommen. Nachstehend aufgeführt ist die vertragliche Mindestvergütung: Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen jährlichen Verpflichtungen aus Pachtverträgen betragen 72.000,00 Euro (Vorjahr: 72.000,00 Euro). Aufgeführt wurde vorstehend die garantierte Mindestpacht. Der Pachtpoolvertrag für alle Windenergieanlagen des Windparks Wintrich wurde für den gesamten Zeitraum des Betriebs der Windkraftanlagen geschlossen. Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen jährlichen Verpflichtungen aus dem Betriebsführungsvertrag betragen 30.570,00 Euro (Vorjahr: 30.570,00 Euro). Der Betriebsführungsvertrag für alle Windenergieanlagen des Windparks Wintrich wurde für den gesamten Zeitraum des Betriebs der Windkraftanlagen geschlossen. Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen jährlichen Verpflichtungen aus dem EPK-Wartungsvertrag betragen 25.600,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Die Restdauer der Verpflichtung beträgt 19 Jahre. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Derartige Vorgänge sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2018 nicht eingetreten. Die Geschäftsführung wurde im Jahr 2018 durch die Bürgerwind Wintrich Verwaltungs-GmbH, Wintrich, diese wiederum vertreten durch Herrn Dirk Kessler, Wintrich, wahrgenommen. Persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist die Bürgerwind Wintrich Verwaltungs-GmbH, Moselstraße 19, 54487 Wintrich, mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro.
Wintrich, den 15. April 2019 gez. Dirk Kessler sonstige BerichtsbestandteileVersicherung des gesetzlichen Vertreters Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Wintrich, den 15. April 2019 gez. Dirk Kessler Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2019 festgestellt. Bestätigungsvermerk der vorstehende zur Offenlegung bestimmte nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem Jahresabschluss und Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KGVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN und ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Aurich, den 25. April 2019 FLICK GmbH Diplom-Betriebswirt (FH) Björn Köneke, Wirtschaftsprüfer |
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