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Bürokratieabbau

Maximilianovich (CC0), Pixabay
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1. Übergeordnete Zielsetzung

Die Koalition verfolgt das Ziel, einen umfassenden Bürokratierückbau, eine Modernisierung des Staates sowie eine Effizienzsteigerung der Verwaltung umzusetzen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung selbst entlastet werden. Bürokratie wird als wachstumshemmend und als Hürde für Innovationen identifiziert, weshalb eine „Modernisierungsrendite“ angestrebt wird.


2. Regelungen zur Bürokratiereduktion („One in, two out“)

  • Die bisherige Regel „One in, one out“ wird weiterentwickelt zu einer „One in, two out“-Regel, die alle Formen von Aufwand einbezieht: auch jenen für Bürger, Verwaltung und EU-bedingten Aufwand.
  • Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wird gestärkt und wieder direkt dem Bundeskanzleramt zugeordnet. Seine Prüfkompetenz soll auf untergesetzliche Vorschriften ausgeweitet werden.

3. Digitale Entbürokratisierung

  • Es wird ein digitales Bürokratieportal eingerichtet, über das Bürger und Unternehmen bürokratische Hemmnisse melden können.
  • Jedes Ministerium muss künftig mehrere Praxischecks pro Jahr durchführen.
  • Der Staat soll nach dem Prinzip „Vertrauen statt Kontrolle“ agieren, etwa durch die Reduzierung von Dokumentationspflichten und Statistikauflagen für Branchen wie Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft und Gastronomie.

4. Verwaltungsmodernisierung und digitale Verwaltung

  • Verwaltungsprozesse sollen zunehmend antragslos und vollständig digitalisiert werden („Digital Only“, „One-Stop-Shop“).
  • Jeder Bürger soll ein digitales Bürgerkonto und eine digitale Identität (EUDI-Wallet) erhalten.
  • Im Zentrum steht eine lebenslagenorientierte Verwaltung, z. B. automatische Kindergeldbescheide nach der Geburt.

5. Förderlandschaft und Vergabewesen

  • Die Förderprogramme des Bundes werden reformiert: Weg von komplizierten Anträgen hin zu pauschalen Fördermodellen mit digitaler Antragstellung über eine zentrale Plattform.
  • Im Vergaberecht wird die Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro, bei Start-ups auf 100.000 Euro angehoben.
  • Das Beschaffungswesen wird auf Rahmenverträge und zentrale Plattformen umgestellt (z. B. das „Kaufhaus des Bundes“).

6. Entlastung für Ehrenamt und Vereine

  • Die Gemeinnützigkeitsprüfung wird vereinfacht, Sachspenden von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Das Vereinsrecht wird entbürokratisiert, z. B. durch vereinfachte Datenschutz- und Zuwendungsregelungen.
  • Einführung eines „Zukunftspakt Ehrenamt“ und Erhöhung der Übungsleiterpauschale.

7. Entbürokratisierung im Gesundheitswesen

  • Im Sozial- und Gesundheitswesen wird die Berichts- und Dokumentationspflicht überprüft und digitalisiert.
  • Einführung einer Bagatellgrenze bei Regressen von 300 €, erhebliche Senkung der Prüfquoten in Krankenhäusern, und Vereinfachung der Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln.

8. Sofortprogramm Bürokratierückbau (bis Ende 2025)

  • Abschaffung unnötiger Verpflichtungen wie Betriebsbeauftragte und die Bonpflicht.
  • Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und stattdessen Einführung eines vereinfachten Gesetzes zur Unternehmensverantwortung.
  • Ein EU-„Omnibus“ soll überbordende Berichtspflichten zurückfahren.

9. EU-bezogene Maßnahmen

  • Kritik an EU-Regularien wie Taxonomie, Lieferkettenrichtlinie, Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Ziel ist es, auf EU-Ebene für eine „One in, two out“-Regel und Entlastungen speziell für KMUs zu werben.

10. Zielgrößen und Erfolgsüberwachung

  • Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 % (ca. 16 Mrd. €) reduziert werden.
  • Der Erfüllungsaufwand für Verwaltung, Bürger und Unternehmen soll um 10 Mrd. € gesenkt werden.
  • Jedes Ressort muss jährlich mit einem eigenen Bürokratierückbaugesetz konkrete Fortschritte liefern.

 

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