Startseite Allgemeines Bund für Soziales Unrechtsbewusstsein – BSZ eV. Kann man zu einem Verein, der irreführende Meldungen auf seiner Seite veröffentlicht als Anleger Vertrauen haben?
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Bund für Soziales Unrechtsbewusstsein – BSZ eV. Kann man zu einem Verein, der irreführende Meldungen auf seiner Seite veröffentlicht als Anleger Vertrauen haben?

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Lassen Sie uns bitte diese Frage einmal hier offen stellen. Wir sind der Meinung: nein und wollen Ihnen das gerne erläutern. Vereine, die sich um Anlegerschutz kümmern sind überflüssig wie ein Kropf einfach nur herausgeschmissenes Geld, denn diese dienen oft nur der Mandantenbeschaffung für mehr der weniger seriöse Rechtsanwälte. Dabei können Sie sich den Vereinsbeitrag ganz klar ersparen, denn eine juristische Beratung dürfen die Vereine gar nicht durchführen. Das wissen die auch, und nutzen genau das um Sie an einen Vertrauensanwalt weiterzuleiten. Ob die dann Provision dafür bekommen, oder Zuwendungen in anderer Form kann man natürlich vermuten, wobei die so clever sind das man denen das sicherlich nicht so ohne Weiteres nachweisen kann. Die Rechtsanwälte können dann ja zum Beispiel „Fördermitglied“ eines solchen Vereins werden, oder aber auf der Seite des Vereins dann und wann mal Werbung schalten. Möglichkeiten gibt es da sicherlich genug. Gerade solche Vereine sollten, wenn sie dann ihre Seriosität und ihren eigenen Gedanken ernst nehmen, mit irreführenden oder falschen Informationen eher vorsichtig sein, denn sonst könnte solch eine Veröffentlichung auch einmal teuer werden. Genau das könnte dem BSZ eV nun drohen, denn hier gibt es eine Veröffentlichung auf der Internetseite, die völlig falsch ist, mit der man aber wohl auf Mitgliederfang geht.

Es geht um die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und die LombardClassic 3 GmbH & Co.KG. Hier soll angeblich eine Insolvenz der Gesellschaften vorliegen. Das ist eine falsche Berichterstattung, ganz klar. Keine der beiden Gesellschaften hat aktuell einen Antrag auf Insolvenz gestellt bzw. befindet sich auch nicht in einem Insolvenzverfahren. Da fragt man sich schon, „geht eine Schlagzeile zum Mitgliederfang über die Wahrheit der Aussage in der Schlagzeile? Das es mit der Seriösität des Vereins nicht weit her ist, kann man auch aus einem Artikel von Jochen Resch aus Berlin herauslesen, den Sie unter nachfolgendem Link finden.

http://www.resch-rechtsanwaelte.de/medien-resch-anlegerschutz/bsz-haftpflicht-jochen-resch.html

Vorstand des umstrittenen Vereins ist Horst Roosen.

Mehr finden Sie auch hier:

Die Masche mit den Anlegerschutzvereinen auf Mandantenakquisition zu gehen

Nun haben wir von den betroffenen Gesellschaften erfahren, das man einen Rechtsanwalt mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Verein beauftragt, parallel dazu will man von dem Verein einen Schadensersatz fordern. Das in mindestens 5-stelliger Höhe „da der Schaden“ schon enorm sei. Schließlich müsse man ja alle Anleger darüber informieren, das es hier eine unseriöse falsche Berichterstattung gebe und die Aussagen in dem Artikel nicht stimmen. Ales das alleine sei mindestens ein Aufwand von über 10.000 Euro. Hinzukommen dann noch Presseveröffentlichungen um die falschen Berichten zu korrigieren die man vornehmen werde. Auch diese Kosten werde man von dem Verein einfordern, so war von Verantwortlichen der Gesellschaft zu erfahren.

Herrn Rossen wird das dann sicherlich kaum interessieren, denn bezahlen wird man es dann sicherlich aus den Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder. Nun denn haben sie schöne Weihnachten.

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