Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. Juli 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ETC Issuance GmbH verhängt. Grund dafür war ein Verstoß gegen § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die ETC Issuance GmbH hatte es versäumt, die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 fristgerecht und vollständig beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen.
Die Offenlegung der Jahresabschlüsse ist gesetzlich vorgeschrieben, um die finanzielle Transparenz von Unternehmen zu gewährleisten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht sieht das HGB Sanktionen vor, die das Bundesamt für Justiz in Form eines Ordnungsgelds festsetzen kann. Grundlage der Sanktion ist § 335 HGB.
Die ETC Issuance GmbH hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.
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