Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Maier + Partner Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 01. August 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.
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