Am 27. Mai 2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt. Grund dafür war ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB), da die Gesellschaft die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht hatte. Die rechtliche Grundlage für diese Sanktion bildet § 335 HGB. Gegen die Entscheidung des Ordnungsgeldes hat die Gesellschaft Beschwerde eingelegt.
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