Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen ROY Asset Holding SE wegen Verstoßes gegen Rechnungslegungspflicht
Am 27. Mai 2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt. Grund dafür war ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB), da die Gesellschaft die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht hatte. Die rechtliche Grundlage für diese Sanktion bildet § 335 HGB. Gegen die Entscheidung des Ordnungsgeldes hat die Gesellschaft Beschwerde eingelegt.
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