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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bekanntmachung
einer Allgemeinverfügung
gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland
und das Inverkehrbringen eines Milchdesserts mit fettarmem Kakao,
angereichert mit Vitamin D
(BVL 2024/​01/​004)

Vom 23. April 2024

Gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, sowie § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gegeben:

Milchdesserts mit fettarmem Kakao mit Zusatz von Vitamin D3 (Cholecalciferol), die in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr be­finden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern der Gehalt von 1,75 µg pro 100 g nicht überschritten wird.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der übrigen Kennzeichnung der Erzeugnisse ent­schieden.

Im Übrigen sind Abweichungen entsprechend § 54 Absatz 4 LFGB kenntlich zu machen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Braunschweig, einzulegen.

Berlin, den 23. April 2024

[111.11251.0.0212(2023)]

Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag
Dr. A. Luger

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