Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bekanntmachung
nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes über die
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes
Nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes (VermG) haben die Behörden für den Bereich Regelung offener Vermögensfragen die Möglichkeit ein Aufgebotsverfahren entsprechend § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) durchzuführen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen veranlasst die erforderlichen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Gera, den 9. Juni 2022
Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Im Auftrag
Baron
Landkreis Oder-Spree
Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Öffentliche Aufforderung
Herr Dr. Klaus Westrick, geboren am 22. Juli 1930, zuletzt wohnhaft in 124 East 79th Street, 10021 New York, USA, hat am 12. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Potsdam einen Antrag gestellt auf Rückübertragung der Grundstücke in Babelsberg, Stubenrauchstraße 8 und 10, Gemarkung Babelsberg, Flur 4, Flurstücke 112/1, 112/3, 112/4 und 113/1 und 113/2. Für den Verlust könnte dem Antragsteller eine Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zustehen (Az.: PS-1006322-A S).
Herr Dr. Peter Westrick, geboren am 26. Juni 1933, zuletzt wohnhaft in 327 East 48th Street, 10017 New York, USA, hat am 12. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Potsdam einen Antrag gestellt auf Rückübertragung der Grundstücke in Babelsberg, Stubenrauchstraße 8 und 10, Gemarkung Babelsberg, Flur 4, Flurstücke 112/1, 112/3, 112/4 und 113/1 und 113/2. Für den Verlust könnte dem Antragsteller eine Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zustehen (Az.: PS-1006322-A S).
Herr Dr. Johannes Westrick, geboren am 19. Oktober 1941, zuletzt wohnhaft in 19 Jason Lane, Mamaroneck, 10543 New York, USA, hat am 12. September 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Potsdam einen Antrag gestellt auf Rückübertragung der Grundstücke in Babelsberg, Stubenrauchstraße 8 und 10, Gemarkung Babelsberg, Flur 4, Flurstücke 112/1, 112/3, 112/4 und 113/1 und 113/2. Für den Verlust könnte dem Antragsteller eine Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zustehen (Az.: PS-1006322-A S).
Beeskow, den 17. Mai 2022
Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, nicht ermittelt werden können. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus den Anträgen beim Landkreis Oder-Spree, Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow, geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.
Thüringer Landesamt für Finanzen
Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen
Puschkinplatz 7
07545 Gera
Öffentliche Aufforderung
Frau Dorothea Brigitte Erna Maria Gertrud Menzi, geborene Jeske, geboren am 16. August 1927 in Wanne-Eickel, gestorben am 22. Juli 2017 in Schlieren, Zürich, zuletzt wohnhaft in 8903 Zürich-Birmensdorf, Weissenbrunnenstraße 12, hat am 11. September 1990 beim Rat der Stadt Erfurt vermögensrechtliche Ansprüche/Entschädigung für das ehemalige Unternehmen Bankhaus Adolph Stürcke KG in Erfurt geltend gemacht.
Mit Ablehnungsbescheid des Thüringer Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Außenstelle Erfurt, vom 11. August 1997 wurde festgestellt, dass der Berechtigten ein Anspruch auf Entschädigung hinsichtlich des ehemaligen Unternehmens Bankhaus Adolph Stürcke KG in Erfurt, zusteht. Über Art und Höhe der Entschädigungsleistung solle gesondert entschieden werden (Az.: 1600/14515/A, 16000/13851/A, 16000/8193/A, 16000/8007/A, 16000/13848/A).
Gera, den 3. Mai 2022
Öffentliche Aufforderung
Frau Emrenz Stahlhut, geschiedene Stöwsand, geborene Israel, geboren unbekannt, gestorben unbekannt, zuletzt wohnhaft in 28357 Bremen, Robert-Bunsen-Straße 64, hat am 6. Oktober 1990 bei der Regierung des Landes Thüringen, Rat des Bezirks Suhl vermögensrechtliche Ansprüche/Entschädigung für den Rentenanspruch nach Prinz Günther Sieghard zu Schoenaich-Carolath geltend gemacht (Az.: 16000/14517/A).
Gera, den 28. April 2022
Über die Ansprüche kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, verstorben sind und Erben nicht ermittelt werden konnten. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus dem Antrag beim Thüringer Landesamt für Finanzen, Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen, Dienstsitz Puschkinplatz 7, 07545 Gera, unter dem angegebenen Aktenzeichen geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.
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