Startseite Vorsicht BAFIN Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAFIN

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 29. April 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 22. März 2019 den Vertrag vom 6. März 2019 genehmigt, durch den die AXA ­Lebensversicherung AG einen Teilbestand auf die Allianz Lebensversicherungs-AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 4. April 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

AXA Lebensversicherung AG (1020)
Colonia Allee 10 – 20
51067 Köln

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Allianz Lebensversicherungs-AG (1006)
Reinsburgstraße 19
70178 Stuttgart

Bonn, den 29. April 2019

VA 41-I 5000-1006-2018/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFINVorsicht

Achtung: BaFin warnt vor TRUST FINANCIAL GROUP LIMITED

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor der TRUST...