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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über einen EU-AIF

Vom 22. August 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 319 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) bekannt, dass die

Deka International S.A.
6 Rue Lou Hemmer
1748 Findel
Luxemburg

die

DekaBank Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main

nach § 317 Absatz 1 Nummer 4 KAGB als Repräsentant für den EU-AIF

Deka-FlexGarant

benannt hat.

Bonn, den 22. August 2019

WA 45-Wp 6300-ogaNU-70155415-2019/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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