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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 12. Dezember 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 19. November 2019 den Vertrag vom 22. Oktober 2019 genehmigt, durch den die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft einen Teilbestand auf die Volkswagen Auto­versicherung AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde mit Wirkung vom 2. Dezember 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (5312)
Königinstraße 28
80802 München

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Volkswagen Autoversicherung AG (5169)
Gifhorner Straße 57
38112 Braunschweig

Bonn, den 12. Dezember 2019

VA 41-I 5000-5169-2019/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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