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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

stevepb (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 27. Dezember 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 5. Dezember 2019 den Vertrag vom 31. Juli 2019 einschließlich Nachtrag 1 vom 14. November 2019 genehmigt, durch den die Hamburger Internationale Rückversicherung AG ihren gesamten Bestand an Rückversicherungsverträgen (ausschließlich Nichtleben-Rückversicherung) auf die London & Leith Insurance PCC SE übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 11. Dezember 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Hamburger Internationale Rückversicherung AG (6917)
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

London & Leith Insurance PCC SE
Suite 5, Level 3, Fafner House
National Road, Blata l-Bajda, Hamrun, HMR 9011
MALTA

Bonn, den 27. Dezember 2019

VA 45-I 5000-6917-2019/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Oliver Struck

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