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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über eine Verschmelzung

Vom 23. Januar 2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch Verfügung vom 23. Dezember 2019 die Verschmelzung des VorsorgeVersicherung Nürnberg VaG als übertragende Gesellschaft und des Die Hinterbliebenenkasse der Heilberufe HDH Versicherungsverein a.G. als übernehmender Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

VorsorgeVersicherung Nürnberg VaG (3122)
Gugelstraße 115
90459 Nürnberg

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Die Hinterbliebenenkasse der Heilberufe
HDH Versicherungsverein a.G. (3092)
Arcisstraße 50
80799 München

Bonn, den 23. Januar 2020

VA 22–I 5000–3092–2019/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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