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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 29. Januar 2020

Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das gibraltarische Versicherungsunternehmen Lighthouse Life Assurance Company Limited mit Wirkung vom 29. November 2019 seinen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das französische Versicherungsunternehmen AXA France Vie S.A. übertragen.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Lighthouse Life Assurance Company Limited (7899)
Suite 913
Europort
Gibraltar
GIBRALTAR

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

AXA France Vie S.A. (7775)
313 Terrasses de l’Arche
92727 Nantere Cedex
FRANKREICH

Bonn, den 29. Januar 2020

VA 26-I 5000-GI-7899-2019/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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