Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bekanntmachung
über die Erteilung einer Erlaubnis
nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 102 WpHG der State Street Global Markets International Limited mit Sitz in 20 Churchill Place, Canary Wharf, London E14 5HJ, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, mit Verwaltungsakt vom 1. Juli 2020 stattgegeben. Damit erhält State Street Global Markets International Limited als ein Markt für Finanzinstrumente mit Sitz im Ausland die Erlaubnis, Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang zu gewähren.
WA 21-Wp 5140–2019/0005
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders
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