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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

JESHOOTS-com (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 26. November 2020

Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das britische Versicherungsunternehmen Starr International (Europe) Limited mit Wirkung vom 30. November 2020 seinen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das maltesische Versicherungsunternehmen Starr Europe Insurance Limited übertragen.

Übertragende Versicherungsunternehmen:
Starr International (Europe) Limited (9446)
Starr Companies
4th Floor
30 Fenchurch Avenue
London EC3M 5AD
GROSSBRITANNIEN

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:
Starr Europe Insurance Limited (9527)
Dragonara Business Centre
5th Floor
Dragonara Road
STJ 3141 St. Julians
MALTA

Bonn, den 26. November 2020

VA 26-I 5000-GB-9446-2020/​0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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