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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 8. Oktober 2018

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 4. Juni 2018 den Vertrag vom 24./26. Januar 2018 genehmigt, durch den die AXA ART Versicherung AG, Zürich, einen Versicherungsbestand auf die AXA ART Versicherung AG, Köln, mit der schweizerischen Niederlassung, übertragen hat.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

AXA ART Versicherung AG
Affolternstraße 42
8050 Zürich

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

AXA ART Versicherung AG
Colonia-Allee 10 – 20 (5077)
51067 Köln

Bonn, den 8. Oktober 2018

VA 44 – I 5000 – 5077 – 2017/0004

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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