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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Erteilung und das Erlöschen von Freistellungen
nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes

Vom 17. September 2024

Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes erteilte Freistellung im Jahr 2023 erloschen:

Edel Schuhbedarf GmbH, Bochum

Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Leverkusen

SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH, Cottbus

Bonn, den 17. September 2024

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
D. Kammler

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