Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Bekanntgabe
einer Anhörung vor der Untersagung
des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen
nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes
Gemäß § 5 Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird hiermit folgende Anhörung gegenüber der
Holinvest AG
Tribschenstrasse 14
6005 Luzern
Schweiz
öffentlich bekannt gegeben:
Die Bundesanstalt beabsichtigt, das öffentliche Angebot der Holinvest AG über die Vermögensanlage mit der Bezeichnung Pfefferinvestment „Kinole“ in der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.
Die öffentliche Bekanntgabe der Anhörung erfolgt nach § 5 Absatz 1 Satz 2 VermAnlG im Bundesanzeiger, da die Holinvest AG keine bevollmächtigte Person mit Sitz im Inland benannt hat, an die die Bekanntgabe erfolgen konnte.
Der Holinvest AG wird gemäß § 28 Absatz 1 VwVfG die Gelegenheit gegeben, sich zu einer möglichen Untersagung zu äußern, insbesondere Tatsachen vorzutragen, die eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage rechtfertigen.
Die vollständige Anhörung kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe abgeholt oder eingesehen werden.
Vor Abholung der Anhörung ist Kontakt aufzunehmen mit Herrn Peter Baier, Telefon: 02 28/41 08-0.
Frankfurt am Main, den 6. Juli 2021
Bundeanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Yoo Baier
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