Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bekanntmachung
über die Erteilung und das Erlöschen von Freistellungen
nach § 2 Absatz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes
I.
Nach § 2 Absatz 4 KWG mache ich bekannt, dass ich im Jahr 2021 die nachstehend genannten Unternehmen und Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 und 1a KWG nach § 2 Absatz 4 KWG von der Anwendung der dort genannten Vorschriften freigestellt habe:
Hamburger Sportbund e. V., Hamburg
II.
Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 4 KWG erteilte Freistellung im Jahr 2021 erloschen:
WEMAG AG, Schwerin
GEV Großeinkaufsverband des Wein- und Spirituosenhandels-Wein-Großeinkaufs-GmbH & Co. KG, Osnabrück
Bonn, den 12. Januar 2022
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
D. Kammler
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