Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 23/24/32
über die Förderung eines
Modell- und Demonstrationsvorhabens:
Standort- und klimaangepasste, zukunftsfähige Grünlandwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, zu oben genanntem Thema ein Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) für den Bereich Grünlandwirtschaft im Wege einer Zuwendung zu fördern.
Kurztitel: MuD Grünland
1 Förderziel und Zuwendungszweck
Dauergrünland macht mit 4,7 Millionen Hektar etwa 28 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland aus und erfüllt ein breites Spektrum an Funktionen, die neben der Versorgung mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs auch ökologische und gesamtgesellschaftliche Leistungen umfassen. Auf absolutem Grünland können hochwertige Futtermittel erzeugt oder Biomasse für die stoffliche oder energetische Nutzung gewonnen werden, ohne um Flächen für den Anbau pflanzlicher Nahrungsmittel zur menschlichen Ernährung zu konkurrieren. Darüber hinaus hat Dauergrünland eine besondere Bedeutung für die Erhaltung der Agrobiodiversität, für die Grundwasserneubildung sowie den Klimaschutz und trägt als attraktives Element der Kulturlandschaft zur Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Um weiterhin von diesen vielfältigen positiven Effekten profitieren zu können, ist es unerlässlich, Grünland in Nutzung zu halten und dabei vielfältige Betriebsstrukturen mit individuellen Bewirtschaftungssystemen zu fördern.
Grünlandstandorte weisen bundesweit, regional und vielfach auch lokal beziehungsweise innerbetrieblich eine große Spannbreite verschiedener Standortbedingungen auf. Topographie, Wasserhaushalt und Bodeneigenschaften bestimmen die Möglichkeiten für die Bewirtschaftung. Die Zusammensetzung der standortspezifischen und durch Nutzung und pflanzenbauliche Maßnahmen beeinflussten Grünlandgesellschaft bestimmt das Ertragspotential, die Biodiversität und den Futterwert. Aber auch ökonomische Parameter werden durch die Standortbedingungen beeinflusst. Eine effiziente Logistik und damit die Produktionskosten hängen von Faktoren wie Entfernung zum Hof, Flächengröße und -zuschnitt, Art und Qualität der Zuwegung et cetera ab. Eine einheitliche Nutzung der vielfältigen Standorte mit ihren jeweiligen Charakteristika wird den unterschiedlichen Ansprüchen an das Dauergrünland nicht gerecht und ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Stattdessen sollten individuelle ökologische und ökonomische Zielparameter definiert werden, um zwischen Flächen zu differenzieren,
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die für eine rentable Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs geeignet sind,
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auf denen eingeschränkt Lebensmittel tierischen Ursprungs erzeugt werden können und auf denen gleichzeitig ein sinnvoller Fokus auf Biodiversitätsförderung, Klima- und Ressourcenschutz gelegt werden kann oder
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die nur unter hohem Aufwand und mit hohen Kosten bewirtschaftet werden können und für die alternative Möglichkeiten Erlöse zu generieren, entwickelt werden sollten (zum Beispiel eine stoffliche Verwertung des Aufwuchses, spezielle Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Förderung für die Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen, Landschaftspflege, Wiedervernässung et cetera).
Zuwendungszweck des geplanten MuD ist die Umsetzung des vorhandenen Wissens über eine abgestufte Grünlandbewirtschaftung auf den Demonstrationsbetrieben sowie dadurch gegebenenfalls auch die Erweiterung vorliegender Erkenntnisse.
Die Demonstrationsbetriebe bilden als Anschauungsobjekte Basis und Ausgangspunkt für den angestrebten Wissenstransfer, der als integraler Teil des MuD zielgruppengerecht und über verschiedene Kanäle auszugestalten ist.
Schwerpunkt des MuD ist somit die Umsetzung ökonomisch tragfähiger Konzepte für eine abgestufte Nutzung des Grünlandes bei größtmöglicher Deckung des betrieblichen Futterbedarfs. Diese Konzepte sollen regionale, lokale und gegebenenfalls auch teilschlagspezifische Bedingungen berücksichtigen und gesamtbetrieblich sinnvolle Kombinationen verschiedener Nutzungsintensitäten und -formen auf den jeweiligen (Teil-)Flächen der Betriebe vorsehen. Dabei sollen Herangehensweisen genutzt werden, mit denen unterschiedliche Ziele (beispielsweise Ertragsoptimierung, Optimierung des Futterwerts, Erhalt und Förderung der Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen) auf Betriebsebene ausgewogen berücksichtigt und Zielkonflikte verringert werden können. Das Vorhaben soll sich auf pflanzenbauliche Aspekte der Bestandsführung und -nutzung (inklusive Beweidung) fokussieren. Sofern umsetzbar und sinnvoll, sollen Strategien zur aktiven Erhöhung der Artenvielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel (gegebenenfalls zeitlich abgestufte Nutzung in Abhängigkeit der Wasserverfügbarkeit und des Aufwuchses, Maßnahmen bei Trockenschäden, Nachsaat von Arten mit hoher Trockentoleranz et cetera) mit in die Bewirtschaftungskonzepte einfließen. Spezielle Fragestellungen zur Tierernährung sollen in diesem MuD nur nachrangig und als Teil einer gesamtbetrieblichen Bewertung der abgestuften Grünlandnutzung einbezogen werden. Eine Optimierung der Futterwerbung, -aufbereitung, -konservierung und -verwertung kann jedoch Bestandteil des Vorhabens sein, wenn sie zur Komplettierung des Konzepts für die abgestufte Grünlandnutzung erforderlich ist und/oder zum Beispiel durch Verlustminimierung zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt. Das MuD soll auf Dauergrünland mit Wiesen-, Weide- und/oder Mähweidenutzung durchgeführt werden. Feldfutterbau soll nur als integraler Bestandteil eines Gesamtkonzeptes für die abgestufte Grünlandbewirtschaftung einbezogen werden und darf nur Gegenstand dieses Vorhabens sein, wenn kein Dauergrünland zum Zwecke des Feldfutterbaus umgewandelt wird.
Übergeordnetes Ziel des MuD ist es, einen Beitrag zu leisten, um die Nutzung und damit die Existenz von Dauergrünland langfristig und nachhaltig zu sichern. Dazu soll der Beitrag des Grünlandes zu den Teilzielen Ernährungssicherung, Biodiversität und Klimaschutz unter bestmöglicher Vermeidung von Zielkonflikten optimiert werden.
Ziel des MuD im engeren Sinn ist es, zu zeigen, dass eine abgestufte Grünlandbewirtschaftung in der Praxis umsetzbar ist. Grünlandbewirtschaftenden Betrieben sollen somit Wege aufgezeigt werden, wie eine Steigerung der Ökosystemdienstleistungen wie Wasser- und Kohlenstoffspeicherung, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und Erhalt und Steigerung der Artenvielfalt ökonomisch tragfähig mit der Erzeugung qualitativ hochwertigen Grundfutters verbunden werden können. Dabei sollen klimaangepasste Bestände angestrebt werden, die auch in trockenen Jahren stabile Erträge und das benötigte Futter nach Qualität und Menge sicherstellen. Weiterhin wird ein breiter, aktivierender Wissenstransfer angestrebt, der ausgehend von den Demonstrationsbetrieben möglichst alle interessierten Betriebe erreichen soll, um diesen eine Anpassung in der Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen zu erleichtern.
2 Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden Anbieter1 von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen gesucht, die als Regionalkoordinatoren in den beteiligten Modellregionen das MuD im Bereich standort- und klimaangepasste, zukunftsfähige Grünlandnutzung durchführen.
Die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD („Gesamtkoordination“) obliegt dem Julius Kühn-Institut (JKI), Stabsstelle Grünland.
Die Gesamtkoordination übernimmt in Zusammenarbeit mit den Regionalkoordinatoren folgende Aufgaben:
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Ökonomische Bewertung umgesetzter Konzepte für eine abgestufte Grünlandnutzung sowie Betrachtung der Auswirkungen auf den Gesamtbetrieb.
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Bewertung der umgesetzten Konzepte und Maßnahmen hinsichtlich klimaschutz- und klimaanpassungsrelevanter Aspekte.
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Bewertung der umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich ökologischer Aspekte (Förderung der Grünlandbiodiversität, Gewässerschutz et cetera).
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Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen relevanten Vorhaben.
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Übergeordnete Berichterstattung gegenüber dem Projektträger Bundesanstalt für Ernährung (BLE).
Das Vorhaben soll als Verbundvorhaben möglichst in drei Regionen durchgeführt werden:
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Nord (Norddeutsches Tiefland)
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Mitte (Mittelgebirgsregionen)
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Süd (Schwäbische und Fränkische Alb sowie Alpenvorland)
Die Regionalkoordinatoren betreuen in der jeweiligen Region die an dem MuD teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe („Demonstrationsbetriebe“).
In einem ersten Schritt wird auf jedem Demonstrationsbetrieb eine umfassende Erhebung des Status quo durchgeführt bezüglich der Betriebsstruktur und Flächenausstattung, der Eigenschaften der einzelnen Schläge und gegebenenfalls Teilschläge, der bisherigen Bewirtschaftungsweise einschließlich der Nutzung der gewonnenen Erzeugnisse und der Anforderungen des jeweiligen Betriebes an das auf dem Dauergrünland erzeugbare Futter (Quantität und Qualität, unter anderem Trockenmassegehalt, energetischer Futterwert; auch abhängig von den eingesetzten Nutztierrassen). Um das Ertragspotential der einzelnen (Teil-)Flächen möglichst genau und objektiv beurteilen zu können, soll möglichst eine sensorgestützte Ertragsmessung eingesetzt werden. Vegetationsaufnahmen und Ertragsanteilschätzungen sollen anhand eines einheitlichen Verfahrens durchgeführt werden, um Veränderungen im Projektverlauf dokumentieren zu können. Hierbei sollen die Landwirte eng einbezogen und ihnen auch Wissen und Methoden für eine umfassende Grünlandansprache mit vertiefter Kenntnis verschiedener Grünlandgesellschaften vermittelt werden.
Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahmen soll dann in Abstimmung zwischen Gesamtkoordination, Regionalkoordination und Landwirten für jeden Betrieb eine Zielvorstellung formuliert und ein individuelles, praxistaugliches Konzept erarbeitet und umgesetzt werden, das abgestufte Nutzungsintensitäten für die verfügbaren Flächen definiert und die Erreichung der schwerpunktmäßig auf den einzelnen Flächen und gesamtbetrieblich angestrebten Ziele (Ertrags- und Futterwertoptimierung, Biodiversitätsförderung, Kostenreduzierung et cetera) unterstützt. Hierbei kann die mögliche Honorierung von Ökosystemdienstleistungen einbezogen werden (zum Beispiel Agrarumweltmaßnahmen, Öko-Regelungen). Mögliche erforderliche Anpassungen aufgrund des Klimawandels sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Regionalkoordinatoren begleiten, dokumentieren und unterstützen die Umsetzung und Wirkung der betriebsindividuell ausgearbeiteten Konzepte für eine abgestufte Grünlandnutzung, dafür durchzuführende Maßnahmen und im Vorhaben gewonnene Erkenntnisse.
Den Regionalkoordinatoren obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
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Akquise und Betreuung der Demonstrationsbetriebe in der Modellregion, Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit diesen.
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Dokumentation der Veränderungen der Grünlandflächen im Projektverlauf nach Vorgaben der Gesamtkoordination. Dafür sollen Kennziffern oder Indikatoren zur Bewertung mit der Gesamtkoordination entwickelt und auf den Betrieben erfasst werden, unter anderem auch zur Erhebung des energetischen Futterwertes.
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Vorbereitung, Koordination und Umsetzung regionaler Wissenstransfermaßnahmen insbesondere für die Praktiker und Beratungsfachkräfte in der Region. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Organisation und Durchführung von Hoftagen und Technikdemonstrationen sowie den Wissenstransfer in relevante Gremien und Beiratssitzungen. Dabei sollen auch Kenntnisse über eine auf die abgestufte Grünlandnutzung abgestimmte Futterkonservierung, die Bewertung der Futterqualität sowie eine optimierte Nutzung des Grünlandaufwuchses für die Tierernährung vermittelt werden.
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Weiterleitung der Daten und Ergebnisse aus der Modellregion an die Gesamtkoordination zur Aufbereitung und Umsetzung von Regionen übergreifenden Wissenstransfermaßnahmen.
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Unterstützung der Gesamtkoordination bei der Berichterstattung gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Projektträger.
Das MuD soll in jeder Region eine geeignete Anzahl an Demonstrationsbetrieben umfassen. Die Auswahl und die Bemessung der Anzahl der Demonstrationsbetriebe ist so vorzunehmen, dass diese die Verhältnisse in der Praxis widerspiegeln und somit im Wesentlichen stellvertretend für die in der jeweiligen Region ansässigen Betriebe stehen können. Dies ist in der Vorhabenbeschreibung näher darzulegen. An dem MuD sollen nach Möglichkeit circa zehn Betriebe pro Region teilnehmen. Es ist wünschenswert, dass sowohl konventionelle als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe einbezogen werden. Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit und die Effekte der Konzepte und Maßnahmen für ihre Berufskollegen. Dadurch soll das Anwendungswissen über die abgestufte Grünlandnutzung in der Praxis verbreitet und dessen Implementierung unterstützt werden.
Die zur Demonstration der abgestuften Grünlandnutzung ausgewählten Verfahren und Maßnahmen sind auf dem gesamten Betrieb oder geeigneten Betriebsanteilen umzusetzen und sollen an regionale und lokale Gegebenheiten angepasst sein sowie betriebsindividuelle Besonderheiten berücksichtigen. Bereits im Betrieb praktizierte Maßnahmen zum Beispiel zu Biodiversität oder Gewässerschutz, die anderweitig gefördert werden oder wurden (zum Beispiel AUKM, Vertragsnaturschutz et cetera) sind zulässig, können aber nicht im Rahmen des MuD Grünland finanziell gefördert werden.
Synergien zwischen verschiedenen Maßnahmen sollen in einem konsistenten Konzept berücksichtigt werden. Dabei sind Zielkonflikte sowie die maßnahmenbezogene Auswertung ökonomischer, ökologischer und klimarelevanter Aspekte zu berücksichtigen. Gemeinsam mit der JKI Stabsstelle Grünland sollen auf der Grundlage der im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse praxisrelevante Handlungsempfehlungen erstellt und in der landwirtschaftlichen Praxis verbreitet werden. Hierzu ist ein Konzept zum regionalen und bundesweiten Wissenstransfer zu erarbeiten und mit der Gesamtkoordination abzustimmen.
Die Maßnahmen zum Wissenstransfer sollen über die üblicherweise genutzten Maßnahmen wie Hoftage und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften hinausgehen und können unter anderem folgende Elemente enthalten:
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Erstellung von längerfristig verfügbarem Informationsmaterial „Aus der Praxis für die Praxis“.
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Angebote für am Vorhaben beteiligte Betriebe und geeignete externe Betriebe zur vertieften Befassung mit dem Prinzip der abgestuften Nutzung des Grünlandes einschließlich der Verwertung des Grünlandaufwuchses und der daraus gewonnenen Erzeugnisse, gegebenenfalls einschließlich vor- und nachgelagerter Bereiche wie Saatguterzeuger, Anbieter von Planungssoftware, Molkereien, Erzeugergenossenschaften et cetera (digital und/oder direkt vor Ort auf den Betrieben).
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Einrichtung von „Field Schools“.
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Präsentation der im Vorhaben gewonnenen Erkenntnisse auf regionalen und überregionalen Veranstaltungen.
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Nutzung digitaler Medien und Methoden (zum Beispiel Social Media).
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Etablierung runder Tische, um insbesondere vor dem Hintergrund regionaler Ansätze verschiedene Akteure (zum Beispiel (Offizial-)Beratung, Wissenschaft, Praktiker und Verbände) zusammenzubringen.
Zu geeigneten Punkten ist eine Zusammenarbeit mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft der BLE vorzusehen.
Das Vorhaben ist in enger Zusammenarbeit zwischen der Gesamtkoordination, den Regionalkoordinatoren, den Demonstrationsbetrieben sowie gegebenenfalls weiteren Mitwirkenden (externe Dienstleister, weitere Institutionen der Ressortforschung und Experten) durchzuführen.
Der regionsübergreifende Austausch findet im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe statt. An dieser beteiligt werden alle regionalen Koordinatoren, die Gesamtkoordination, das BMEL und der Projektträger BLE.
Eine Vorhabenlaufzeit von drei Jahren ist vorgesehen, eine Verlängerung wird angestrebt.
3 Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind die Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen. Sie können, unabhängig von der Rechtsform, natürliche oder juristische Personen sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie müssen entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen und in der jeweiligen Region als Einrichtung bereits langjährig etabliert sein, was auch die eingehende Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, Betriebe und Akteure beinhaltet. Insbesondere ist ein aufgrund der derzeitigen Tätigkeiten basierender flächendeckender Zugang zu potentiellen Demonstrationsbetrieben in der Vorhabenbeschreibung plausibel darzulegen. Sie müssen weiterhin in der Lage sein, produktneutrale Maßnahmen des Wissenstransfers in die Praxis (zum Beispiel Online-Informationen, Feldtage, Hoftage) umzusetzen.
Die Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen müssen zur Durchführung dieser Aufgaben über die geeigneten Kapazitäten in Form von qualifiziertem Personal verfügen und dieses regelmäßig schulen.
Die Förderung setzt die Bereitschaft der Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit mit der Gesamtkoordination beim JKI, Stabsstelle Grünland, voraus. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen der Projektkoordination sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsaufgaben in angemessenem Umfang zu beteiligen und Informationen sowie Ergebnisse für die Bewertung des Erfolgs des Gesamtvorhabens bereitzustellen. Die Zuwendungsempfänger müssen sich damit einverstanden erklären, dass Veröffentlichungen über das Vorhaben in hierfür geeigneten Medien (zum Beispiel Internet, Datenbanken) erfolgen. Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Maßnahmen des Wissenstransfers in die Praxis (zum Beispiel Online-Informationen, Feldtage, Hoftage) umzusetzen.
Die regionalen Koordinatoren können beispielsweise regional ansässige beratende Einrichtungen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern, Landeseinrichtungen) sein. Sie haben idealerweise schon Vorhaben auf regionaler Ebene koordiniert. Sie verfügen über die notwendige Erfahrung im Projektmanagement sowie in der Anlage, Betreuung und Auswertung von Praxisfeldversuchen. Sie sind in der jeweiligen Region als Einrichtung bereits langjährig etabliert, was auch die eingehende Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, Betriebe und Akteure beinhaltet. Insbesondere ist ein aufgrund der derzeitigen Tätigkeiten basierender flächendeckender Zugang zu potentiellen Demonstrationsbetrieben in der Vorhabenbeschreibung plausibel darzulegen. Sie können einen weitreichenden Wissenstransfer vor Ort (zum Beispiel über Hoftage und die Teilnahme an einschlägigen regionalen Veranstaltungen) gewährleisten und sind auch nach dem Vorhaben vor Ort präsent.
Voraussetzungen für eine Förderung sind insbesondere, dass
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ein eindeutiger Demonstrationscharakter/Wissenstransfer unter direkter Einbindung der landwirtschaftlichen Praxis gewährleistet ist,
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mit den demonstrierten Bewirtschaftungsweisen gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen eine deutliche Verbesserung zu erwarten ist,
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eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vorgelegt wird,
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ein Wissenstransfer der Ergebnisse in die Zielgruppen dokumentiert wird,
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die notwendige Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten nachgewiesen wird,
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eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet wird,
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eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachgewiesen wird,
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die Projektergebnisse auch Dritten zu gleichen Bedingungen zugänglich sein müssen.
Auswahl und Förderung der Demonstrationsbetriebe im Vorhaben:
Die Demonstrationsbetriebe werden über eine gesonderte Bekanntmachung zur Bewerbung aufgefordert. Diese Bekanntmachung wird durch die jeweilige Regionalkoordination erstellt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Projektträger BLE (siehe Nummer 6.1). Zusätzlich erfolgt durch die Regionalkoordination die Veröffentlichung in einschlägigen, in der jeweiligen Region üblicherweise genutzten Medien. Im Rahmen der Akquise der potentiellen Demonstrationsbetriebe sind die in der Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion in Nummer 4.3 benannten Teilnahmevoraussetzungen zu berücksichtigen. Zusätzliche Kriterien, die sich zum Beispiel aufgrund regionaler Besonderheiten ergeben, müssen ebenfalls in den regionalen Bekanntmachungen zur Akquise berücksichtigt werden. Interessierte Demonstrationsbetriebe haben ihr Interesse an der Teilnahme vor Beginn der Tätigkeit schriftlich beim Projektträger zu bekunden. Die Regionalkoordination prüft die Teilnahmevoraussetzungen und wählt die Demonstrationsbetriebe in Rücksprache mit der Gesamtkoordination aus. Bei der Auswahl der teilnehmenden Demonstrationsbetriebe behalten sich BMEL und der Projektträger BLE ein Mitbestimmungsrecht vor.
Die Demonstrationsbetriebe können ihrerseits auch Zuwendungsempfänger sein, sofern sie spezielle, innovative Maßnahmen im Sinne des Vorhabens durchführen, die mit Investitionskosten gemäß Nummer 6.2 der Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion verbunden sind. Solche Fördermaßnahmen sind dann im späteren Vorhaben gesondert zu beantragen. Der Bedarf dafür muss seitens der Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen dargelegt werden und durch das Gesamtkonzept abgebildet werden. Bei Bedarf für eine Antragstellung wird der Projektträger BLE die Demonstrationsbetriebe entsprechend kontaktieren. Die oben angegebenen Zuwendungsvoraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Demonstrationsbetriebe.
4 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung und den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens. Weiter gelten die Festlegungen dieser Bekanntmachung.
Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie des BMEL zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion vom 28. August 2019 (BAnz AT 06.09.2024 B2). Die Förderrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission am 24. Mai 2019 genehmigt (Beihilfe-Nr. SA.114884 (2024/N)). Sie wird nach Maßgabe der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 2020 (2014/C 204/01) als Beihilfe für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen durchgeführt, insbesondere auf Grundlage von Nummer 1.1.10.1 (Randnummer 290 ff.)2. Sofern möglich, erfolgt zu gegebener Zeit eine Anpassung der Rechtsgrundlage dieser Maßnahme an die Maßgabe der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01)3.
5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden grundsätzlich im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als Anteilsfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung, gewährt. Falls bei gewerblichen Einrichtungen der Zuschuss nach Ausgaben nicht sinnvoll bemessen werden kann, kann der Zuschuss auf Kostenbasis bewilligt werden. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 28. Juni 2024) beziehungsweise die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017, Stand Dezember 2022).
Die geltenden Nebenbestimmungen sowie Richtlinien, Merkblätter und Hinweise sind dem BLE-Formularschrank zu entnehmen (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=ble). Unabhängig davon und abweichend von den erwähnten, üblichen Antragsformularen, Ausfüllhinweisen und dergleichen ist die Gewährung von Pauschalen im Rahmen einer Förderung auf Basis der in Nummer 4 dieser Bekanntmachung aufgeführten beihilferechtlichen Grundlage nicht zulässig.
Die Gewährung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus, daher wird vom Zuwendungsempfänger grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des wirtschaftlichen Eigeninteresses im Einzelfall festgesetzt.
Ausgaben beziehungsweise Kosten für allgemeine Einrichtungen (dazu gehören alle Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, die zur Normalausstattung zählen, sowie deren Wartung, Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder Ähnliches) sind nicht zuwendungsfähig, soweit nicht zusätzlich durch das Vorhaben verursacht. Die Mehrwertsteuer ist nicht beihilfefähig, es sei denn, sie wird nicht nach nationalem Mehrwertsteuerrecht rückerstattet.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern öffentlich grundfinanziert werden, kann nur bei Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
5.1 Anbieter von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Die Zuwendung wird den Anbietern des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen anhand des benötigten, projektbezogenen Mittelbedarfs für die Erarbeitung sowie Umsetzung der Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen gewährt und umfasst Ausgaben für:
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Personal
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Reisen
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Sachmittel und sonstige, vorhabenspezifische Ausgaben zur Durchführung der förderfähigen Maßnahmen
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Honorare für Referenten im Rahmen der Verbreitung neuer Erkenntnisse und Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Die Zuwendung wird vollständig an die Demonstrationsbetriebe als Sachleistung in Form von bezuschussten Dienstleistungen weitergegeben („Begünstigte der Beihilfe“). Die Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen schließen mit den Demonstrationsbetrieben eine Kooperationsvereinbarung. Diese regelt insbesondere auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zur Weitergabe von Daten, zu Vor-Ort-Veranstaltungen und zur Duldung von Erhebungen auf den Flächen.
5.2 Demonstrationsbetriebe
Sofern bei den Demonstrationsbetrieben projektbezogener finanzieller Aufwand entsteht, kann dieser durch eine Weiterleitung der Zuwendung durch die Regionalkoordination ausgeglichen werden. Alternativ kann den Demonstrationsbetrieben auf Antrag eine Zuwendung direkt durch den Projektträger BLE gewährt werden.
Im Rahmen der Erstellung des Konzepts zum Vorhaben können folgende Fördermöglichkeiten für vorhabenbezogene Ausgaben der Demonstrationsbetriebe einbezogen werden:
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Reisen
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Sachmittel, die zum Wissenstransfer benötigt werden
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in ordnungsgemäß begründeten Fällen ein finanzieller Ausgleich für projektbedingten zusätzlichen Zeitaufwand in Höhe von maximal 35 Euro pro Stunde sowie für Ertragseinbußen
Zuwendungen für Investitionen gemäß Nummer 6.2 der Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion müssen von den Demonstrationsbetrieben nach Aufforderung direkt beim Projektträger BLE beantragt werden.
6 Verfahren
Das Bewerbungsverfahren für die Teilnahme an MuD ist zweistufig angelegt.
Die Vorhaben werden in einem wettbewerblichen Verfahren nach inhaltlicher Qualität der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ausgewählt.
6.1 Projektträger
Bewilligungsbehörde (Projektträgerschaft):
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Telefax: 030/1810 6845-3106
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
Auskünfte zu Fragen der Projektförderung erteilen Frau Weißbrodt (0228/6845-3707) und Frau Dr. Langenbruch (0228/6845-3775).
6.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze
Die bei der BLE einzureichende Projektskizze sollte einen Umfang von 15-DIN-A4 Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge) und Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:
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Name(n), Anschrift, Kompetenz des Antragstellers beziehungsweise der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Praxiserfahrungen, Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten);
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Stand des Wissens/Stand der Forschung/Stand des Wissenstransfers/aktuelle Literaturübersicht;
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detaillierte Beschreibung des Konzepts unter Berücksichtigung der oben genannten Ausführungen;
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graphische Darstellung des Zeitplans;
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Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Zuwendungszweck. In der Projektskizze ist insbesondere darzulegen, in wieweit das vorgesehene Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung nach Nummer 3 erfüllt;
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nachvollziehbarer Arbeitsplan mit chronologischer Darstellung der geplanten Arbeiten. Darstellung der Arbeitsteilung zwischen etwaigen Kooperationspartnern innerhalb einer Region im Vorhaben;
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gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung mit weiteren beteiligten Regionen sowie mit dem JKI, Stabsstelle Grünland;
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grundlegende Angaben zur möglichen Beteiligung von Demonstrationsbetrieben (Bewirtschaftungsform, Anzahl der Betriebe usw.);
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nachvollziehbarer Finanzierungsplan, aufgeschlüsselt nach den folgenden Positionen:
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Personalausgaben,
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Reisen (Zweck der Reisen angeben),
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Sachmittel.
6.3 Vorlage von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens
Freitag, den 24. Januar 2025, um 12 Uhr (Ausschlussfrist), |
über „easy-Online“ über folgenden Link
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=BLE_324&b=BLE_MUD01&t=SKI
beim Projektträger einzureichen.
Über die fristgemäße elektronische Einreichung der kompletten Unterlagen hinaus ist keine Zusendung der Projektskizze auf dem Postweg erforderlich. Die elektronische Signatur oder eine papierbasierte Unterschrift entfallen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die Projektskizze, die in deutscher Sprache abzufassen ist, muss alle notwendigen Informationen enthalten, um einem Expertinnen- und Expertengremium eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße: 12 pt; Zeilenabstand: 1,2-fach) substanzielle Angaben zu den inhaltlichen Schwerpunkten des geplanten Vorhabens zu machen sind.
Die Einreichung gemeinsamer, abgestimmter Skizzen durch Verbünde aus mehreren Regionen ist möglich. In diesen Fällen ist von den Verbundpartnern ein Projektkoordinator zu benennen, der oder die für das geplante Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient.
Es wird ausdrücklich empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze Kontakt mit der Gesamtkoordination bei der Stabsstelle Grünland des JKI (Frau Dr. Katrin Kuka, Telefon 0531/596-2350) und/oder mit dem Projektträger (siehe Nummer 6.1) aufzunehmen.
6.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft:
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Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, Erfahrung, vorhandene Ressourcen; Präsenz vor Ort, Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Akteure;
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fachliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes;
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wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel.
In der zweiten Stufe informiert der Projektträger die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis der Skizzenbewertung. Bei positiver Bewertung werden die Verfasser zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert, der detailliertere Informationen liefern und formale Kriterien einhalten muss. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen und Förderanträge unabhängige Experten hinzuzuziehen. Der Skizze ist daher eine Erklärung zur Zustimmung einer Weiterleitung der Unterlagen zu deren Bewertung an Experten beizufügen.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Dr. Filipini
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- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
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- Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 2020 (ABl. C 204 vom 1.7.2014, S. 1)
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- Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (ABl. C 485 vom 21.12.2022, S. 1)
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