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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 2. Mai 2019

Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das britische Versicherungsunternehmen Scottish Widows Limited mit Wirkung vom 29. März 2019 einen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das luxemburgische Versicherungsunternehmen Scottish Widows Europe S.A. übertragen.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Scottish Widows Limited (7453)
Edinburgh
Midlothian EH3 8YF
GROSSBRITANNIEN

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Scottish Widows Europe S.A.
20, rue de la Poste
2346 Luxemburg
LUXEMBURG

Bonn, den 2. Mai 2019

VA 26–I 5000–GB–7453–2018/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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