Bundesausgleichsamt
Einheitlicher Bescheid
über die Höhe des Schadensausgleichs
bei Schäden an Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften
nach § 335b in Verbindung mit § 349 des Lastenausgleichsgesetzes
(Betriebsvermögen der Fa. E. Wenk Wwe. OHG,
Dampfziegelei und Dachziegelfabrik in Großengottern)
Über den Ausgleich von Schäden an Vermögenswerten, die nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz festgestellt wurden, ergeht durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Bundesausgleichsamt, gemäß § 349 des Lastenausgleichsgesetzes folgende Entscheidung:
Der im Lastenausgleich mit Bescheid vom 24. Oktober 1975 und 6. November 1979 insgesamt festgestellte Schaden an dem Betriebsvermögen der Fa. E. Wenk Wwe. OHG, Dampfziegelei und Dachziegelfabrik in Großengottern in Höhe von 282 191,74 RM/M-Ost ist in Höhe von 146 672,42 RM/M-Ost ausgeglichen.
Das Verfahren ist kostenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung bzw. Veröffentlichung im Bundesanzeiger Anfechtungsklage beim
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Postfach 90 04 36
60444 Frankfurt am Main
erhoben werden.
Gegebenenfalls ist die Klage gegen das Bundesausgleichsamt, Postfach 12 63, 61282 Bad Homburg v. d. Höhe zu richten.
R3 – 02913 u.a. – 335b – St
Bundesausgleichsamt
Im Auftrag
Stelljes
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