Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Fingolimod, Gruppe 1, in Stufe 1 vom: 15.02.2024
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Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Fingolimod, Gruppe 1, in Stufe 1 vom: 15.02.2024

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Fingolimod, Gruppe 1, in Stufe 1

Vom 15. Februar 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2024 beschlossen:

I.

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 1. Februar 2024 (BAnz AT 19.03.2024 B2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage IX der AM-RL wird folgende Festbetragsgruppe „Fingolimod, Gruppe 1“ in Stufe 1 eingefügt:

„Stufe: 1
Wirkstoff: Fingolimod
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen (> 0,25 mg)
Darreichungsformen: Hartkapseln“
2.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
II.

Das Verfahren zur Neubildung der Festbetragsgruppe „Fingolimod, Gruppe 1“ in Stufe 1 hinsichtlich der oralen Darreichungsformen ≤ 0,25 mg wird von der in Abschnitt I vorgenommenen Änderung der Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) abgetrennt und vorerst, bis zum Inkrafttreten der Änderung der Verfahrensordnung aufgrund des § 35 Absatz 1a Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ausgesetzt.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Februar 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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