Bundesbeauftragte

Published On: Sonntag, 19.05.2024By Tags:

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat ein Verbot zur Diskriminierung von queeren und alten Menschen in der Verfassung gefordert. In einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe kritisierte Ataman, dass Artikel 3 des Grundgesetzes, welcher die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz festschreibt, noch immer Lücken aufweise. „Der Artikel ist so löchrig wie ein Schweizer Käse,“ erklärte sie und betonte die Notwendigkeit, Diskriminierungen explizit zu verbieten.

Historischer Kontext und bestehende Lücken

Ataman verwies darauf, dass Menschen mit Behinderungen bis 1994 nicht im Grundrechtskatalog berücksichtigt waren. Diese späte Anerkennung verdeutlicht ihrer Ansicht nach, wie wichtig es ist, spezifische Diskriminierungsverbote in die Verfassung aufzunehmen. Sie betonte, dass es ähnliche Lücken hinsichtlich des Schutzes von queeren und alten Menschen gibt. Diese Gruppen seien oft Ziel von Diskriminierung, die durch explizite Verfassungsregelungen wirksamer bekämpft werden könnte.

Die Forderung nach explizitem Schutz

Ferda Ataman unterstreicht, dass der allgemeine Gleichheitssatz in Artikel 3 nicht ausreiche, um alle Formen der Diskriminierung effektiv zu bekämpfen. Der Artikel nennt derzeit explizit Merkmale wie Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen. Ataman fordert, dass auch sexuelle Orientierung und Alter in diese Liste aufgenommen werden, um klarzustellen, dass Diskriminierung aufgrund dieser Merkmale verfassungswidrig ist.

Gründe für eine Verfassungsänderung

Eine Verfassungsänderung sei notwendig, um den rechtlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland an die gesellschaftlichen Realitäten und Bedürfnisse anzupassen. Diskriminierungsschutz müsse umfassend und explizit sein, um effektiv zu wirken. Ataman argumentiert, dass klare verfassungsrechtliche Vorgaben nicht nur rechtlichen Schutz bieten, sondern auch ein starkes gesellschaftliches Signal senden, dass Diskriminierung in jeglicher Form nicht toleriert wird.

Unterstützung und Widerstand

Der Vorstoß Atamans könnte auf breite Unterstützung stoßen, aber auch auf Widerstand, insbesondere von konservativen Kräften, die Verfassungsänderungen skeptisch gegenüberstehen. Die Diskussion über eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes in der Verfassung dürfte somit nicht nur juristisch, sondern auch politisch geführt werden. Die Notwendigkeit eines breiten gesellschaftlichen Konsenses wird entscheidend sein, um eine solche Verfassungsänderung erfolgreich durchzusetzen.

Unser Fazit

Die Forderung der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes auf queere und alte Menschen auszuweiten, stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft dar. Eine solche Änderung würde nicht nur rechtlichen Schutz bieten, sondern auch ein starkes Signal gegen Diskriminierung und für die Gleichheit aller Menschen senden.

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