Der Bundesgerichtshof hat abermals Banken in die Schranken gewiesen. Bekanntlich kennt die Bankenwelt keine kreativen Grenzen, wenn es darum geht, Zusatzkosten in die Welt zu setzen und dann zu verteidigen. Gegenüber der Sparkasse Freiburg brauchte es jetzt sogar den Bundesgerichtshof, der klarstellen musste: Mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse sind unwirksam! Etwa darf die Bank nicht fünf Euro für die Information verlangen, dass eine Überweisung abgelehnt wurde. Auch die Ablehnung oder Löschung eines Dauerauftrags darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Hintergrund der Entscheidung: Die Bank soll sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Siehe: Urt. v. 12.09.2017, Az. XI ZR 590/15
Bereits in einem früheren Urteil hatte der BGH festgestellt, dass ein Pfändungsschutzkonto nicht mehr als ein übliches Konto kosten darf. Auch dagegen hatte die Sparkasse bis 2012 verstoßen.
Aufpassen ist angesagt und ggf. zurückfordern…
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