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Bundesgerichthof – Klage der Verbraucher wegen Gebühren bei Bausparkassen erfolgreich

Oberlandesgericht Koblenz – Urteil vom 5. Dezember 2019 – 2 U 1/19
XI ZR 4/20
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Der Bundesgerichtshof gibt bekannt, dass das Urteil vom 5. Dezember 2019 – 2 U 1/19 des Oberlandesgericht Koblenz rechtskräftig geworden sei. Die Revision sei zurückgenommen. Soweit erkennbar haben sich die Bausparkassen gerichtlich damit eine blutige Nase geholt.  Damit sind die Gebühren, die Aachener, Alte Leipziger und Badenia, Debeka und Nord LBS verlangt hatten, als rechtswidrig eingestuft worden. Vor einige Zeit hatten Bausparkassen angefangen Gebühren zu verlangen.

Oberlandesgericht Koblenz – Urteil vom 5. Dezember 2019 – 2 U 1/19
XI ZR 4/20

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