Tausende Geschädigte hatten in Goldsparpläne investiert und warten auf die Abwicklung der BWF Stiftung im Insolvenzverfahren.
Bundesgerichtshof nimmt den Fall nicht an.
Nach 78 Verhandlungstagen hatte das Landgericht Berlin (Az. 524 KLs 1/16) am 25.07.2017 vier Haftstrafen ausgesprochen: der Goldhändler S. soll für sechs Jahre, seine Ehefrau, die Buchhändlerin, der Vertriebschef und der Steuerberater für jeweils 5 Jahre in das Gefängnis. Der Vorwurf: die Personen hätten als Bande ein Vertriebssystem aufgebaut für Goldsparverträge und dann die Gelder nicht ausschließlich für den Goldkauf verwandt. Mittel seien abgezweigt worden. Um diese Handlungen zu verschleiern habe die Bande Golddummies erworben und als echt vorgezeigt. Der Goldhändler befindet sich bereits seit September 2015 in Haft.
Geständnis eines „Einzeltäters“
Der Goldhändler hatte gestanden, einen Betrug geplant zu haben und Golddummies gekauft zu haben. Das Landgericht Berlin war der Überzeugung, dass dieser Goldhändler nicht Einzeltäter gewesen war, sondern dass die vier Personen sich im Jahre 2011 zu den Straftaten verabredet hätten und diese arbeitsteilig vorgegangen seien. Da der Goldhändler die Rechnungen für die Golddummies als echte Rechnungen für Goldaufbereitung umfrisiert hatte, kam bei dem Goldhändler der Vorwurf der Urkundenfälschung hinzu.
Revision verworfen
Das einzige Rechtsmittel gegen die Verurteilung durch das Landgericht Berlin war die Revision zum Bundesgerichtshof. Nach längerer Wartezeit von über einem Jahr hat es das oberste deutsche Strafgericht abgelehnt, sich tiefer mit dem Verfahren zu beschäftigen. Rechtsfehler seien nicht erkennbar.
Leave a comment