Sozialcharta im Kaufvertrag schützt Mieter
Die Politik ist durchaus wechselhaft, mal werden Bauen von Mietwohnungen gefördert, mal nicht. Mal liebt die Politik staatliche Wohnungen, die er an Bürger vermieten kann. Dann gibt es wieder Jahre, da werden die staatlichen Wohnungsbestände an Investoren verkauft. Dann wieder zurückgekauft und so weiter. Alles im Abstand von einigen Jahren. Wie die Mode. Sehr teuer und unbefriedigt für die Steuerzahler.
Heute hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 14.11.2018, Az. VIII ZR 109/18) entschieden, dass ein Käufer einer Immobilie sich an die Vereinbarungen aus dem notariellen Kaufvertrag halten muss und ein Mieter sich auf die Klausel berufen kann. Der Fall: die Stadt Bochum verkauft notariell einen Wohnungsbestand an einen Investor. Im Kaufvertrag gibt es Klauseln zum Schutz der Mieter, die über die gesetzlichen Klauseln hinausgehen. Der Mieter ist zwar nicht Partei des Kaufvertrages, kann sich laut BGH aber auf den Kaufvertrag berufen.
Der Fall ist insofern wichtig, dass bei Verkauf von staatlichen Beständen der Mieterschutz so wirksam verbessert werden kann.
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