Am 26. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt aufgehoben. In dem Fall war ein Mann wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der Vorfall ereignete sich laut Landgericht am 3. Mai 2022. Der Angeklagte soll in einem seiner Unternehmen an einer 18-jährigen Schülerpraktikantin gegen deren erkennbaren Willen Oralverkehr durchgeführt haben.
Der 1. Strafsenat des BGH hob das am 28. November 2023 ergangene Urteil aufgrund von Mängeln in der Beweiswürdigung auf. Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.
Gemäß § 177 StGB wird sexueller Übergriff mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Vergewaltigung gilt als besonders schwerer Fall und wird in der Regel mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
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