BGH zum Aneignungswillen beim Raub: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Frau wegen Raubes aufgehoben. Die Frau habe nur deshalb von einem Passanten das Handy herausverlangt, weil sie wieder ins Gefängnis wollte. Dies genüge nicht für einen Aneignungswillen, so der BGH. Die Sache muss neu verhandelt werden.
Offenbar sind alle irgendwie wahnsinning…
BGH „Die Angeklagte war am 12. Mai 2018 aus der Haft entlassen worden. Da
sie mit dem Leben in Freiheit nicht zurecht kam und das ihr zur Verfügung
stehende Übergangsgeld bereits verbraucht hatte, entschloss sie sich, mit
einem – zum Zwecke der Selbstverteidigung angeschafften – Pfefferspray
einen Raub zu begehen. Durch die Straftat wollte sie wieder in das „geregelte
Leben der Justizvollzugsanstalt“ und zu ihrer dort nach wie vor inhaftierten Ehefrau gelangen.
Vor diesem Hintergrund hielt die Angeklagte am 15. Mai 2018 in der
Innenstadt von Augsburg gezielt nach einem möglichen Opfer Ausschau. Am
Bahnhof erblickte sie die Geschädigte, die ein Mobiltelefon vom Typ Samsung
Galaxy S7 in der Hand hielt, und entschloss sich, ihren Plan umzusetzen. Die
Angeklagte ging auf die Geschädigte zu und sprühte ihr Pfefferspray ins Gesicht, um das Mobiltelefon an sich zu nehmen und es „ohne Berechtigung für
sich behalten zu können“. Aufgrund der Beeinträchtigung durch das Pfefferspray und aus Angst vor weiteren Angriffen ließ die Geschädigte das Mobiltelefon nach kurzer Zeit los, so dass die Angeklagte das Gerät an sich nehmen
konnte. Die Angeklagte flüchtete schnellen Schrittes einige Meter, wurde dann
aber von einem Zeugen angehalten und schließlich von der Polizei festgenommen. Das entwendete Mobiltelefon wurde bei der Durchsuchung der Angeklagten in deren Hosentasche sichergestellt.“
Rechtlicher Tipp: alle die in das Gefängnis wollen bitte bei der Festnahme niemand sagen!
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