Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch gegen einen Berater innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der kombinierten Verträge verjährt (XI ZR 430/16 vom 16.05.2017). Die fehlerhafte Beratung durch die Bank bliebt daher von Rechtsfolgen für die verklagte Bank. Diese konnte sich auf die Verjährung berufen. Zu Recht, meinte der Bundesgerichtshof.
Eine Augenärztin hatte ihre Praxis mit einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung finanziert. Die Tilgung sollte also durch die Auszahlung der Kapitallebensversicherung erfolgen. Das Risiko, dass die erwartete Zahlung durch die Lebensversicherung aufgrund niedriger Renditen nicht ausreichen könnte, wurde der Augenärztin durch die Bank verschwiegen. Bei Fälligkeit fehlten daher ca. 40.000 €. Der Bundesgerichtshof meinte das die zehnjährige Verjährung ab Zeichnung der Verträge läuft. Trotz eines glasklaren Anspruchs auf Schadenersatz wegen Beratungsverschulden war es dann zu spät….
Das ist ja einmal ein interessantes Urteil. Danke schön.