Der Bundesgerichtshof hat den Schutz vor Altersdiskriminierung gestärkt.
Auch für Geschäftsführer von Unternehmen gelte das Verbot der Benachteiligung. Dieses greife unter anderem, wenn ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, entschieden die Richter in Karlsruhe. Damit bestätigten sie eine Entscheidung zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen. Dieser hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert worden war. Der frühere medizinische Geschäftsführer der städtischen Kliniken in Köln war zu diesem Zeitpunkt 62 Jahre alt.
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