Startseite Allgemeines Bundesgerichtshof: Zusatzgebühren bei Darlehen für Unternehmen unzulässig
Allgemeines

Bundesgerichtshof: Zusatzgebühren bei Darlehen für Unternehmen unzulässig

Teilen

Der Bundesgerichtshof hat eine jahrzehntelange Übung der Banken als unzulässig verworfen. Das Gericht entschied, dass Banken von Unternehmern bei Abschluss eines Darlehensvertrages keine zusätzlichen „Bearbeitungsentgelte“ erheben dürfen. (Urt. v. 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen hatten die Banken und Sparkassen regelmäßig solche Zusatzkosten formuliert und erhoben. Es ist allerdings schon vor zwei Jahren entschieden worden, dass eine solche Klausel bei Verbrauchern unzulässig ist. Diese Rechtsprechung hat der BGH nun auf Unternehmenskredite ausgeweitet.

Firmen, die seit 2014 solche Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern. Vorherige Ansprüche könnten verjährt sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das VW-Werk in Zwickau: Eine Region bangt um ihre Zukunft

Das VW-Werk in Zwickau, einst das Vorzeigeprojekt für den Wandel in der...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die zweite Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH für die Anleger?

Interviewer: Frau Bontschev, die F.E.IN GmbH hat die Anleihegläubiger zu einer zweiten...

Allgemeines

Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung; F.E.IN GmbH Nullkuponanleihe 15/21

F.E.IN GmbH Pullach i.Isartal Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH, Wolfratshauser...

Allgemeines

ELARIS AG Kurs geht etwas zurück

Zum Ende der Woche scheint sich die Berg- und Talfahrt des Kurses...