Bundesrat äußert sich zum Bundeshaushalt 2025
Am 27. September 2024 nahm der Bundesrat zum geplanten Bundeshaushalt 2025 sowie zum langfristigen Finanzplan Stellung. Die Länder nutzten dabei die Gelegenheit, auf die Auswirkungen des Haushalts auf ihre eigenen Finanzlagen einzugehen. Die Stellungnahme beleuchtet die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen, die Krisenbewältigung und den geplanten Etat der Bundesregierung.
Wachstumsimpulse gefordert – Rücksicht auf die Kassen der Länder
Angesichts der schwächelnden Konjunktur sieht der Bundesrat die Notwendigkeit für zusätzliche Wachstumsimpulse. Dabei müsse die von der Bundesregierung angekündigte Wachstumsinitiative allerdings ausgewogen gestaltet sein, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Insbesondere das Steuerfortentwicklungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums stehen im Fokus, da sie direkte Auswirkungen auf die Einnahmen der Länder haben könnten. Der Bundesrat wies darauf hin, dass Länder und Kommunen voraussichtlich 50 bis 60 Prozent der Mindereinnahmen durch diese Maßnahmen tragen müssten – eine erhebliche Belastung angesichts bereits knapper Kassen.
Unterstützung bei gesamtstaatlichen Aufgaben
Der Bundesrat betonte, dass Länder und Kommunen weiterhin vor enormen Herausforderungen stehen, insbesondere bei gesamtstaatlichen Aufgaben wie der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, der Krankenhausfinanzierung, der Anpassung an den Klimawandel, der Integration von Geflüchteten sowie der Bildung und Ganztagsbetreuung. Diese Aufgaben hätten eine gesamtstaatliche Dimension, weshalb der Bund seine finanzielle Beteiligung aufrechterhalten müsse. Der Bundesrat forderte, dass der Bund sich bei der Finanzierung solcher Aufgaben weiterhin im angemessenen Umfang beteilige, insbesondere wenn Entscheidungen auf Bundesebene die Finanzen der Länder oder Kommunen betreffen.
Sicherstellung der Planungssicherheit
Ein wiederkehrendes Anliegen des Bundesrats ist die Planungssicherheit. Oftmals stoße der Bund Programme an, deren langfristige Finanzierung dann bei den Ländern verbleibe. Der Bundesrat forderte, dass von Beginn an rechtssichere und verlässliche Finanzierungszusagen getroffen werden, damit Länder und Kommunen die Aufgaben langfristig bewältigen können. Dies gelte insbesondere für Projekte wie den bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr, die Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen, Investitionen in Kindertagesstätten sowie den Digitalpakt.
Kritik an der Mindestbeteiligung des Bundes
Besonders kritisch äußerte sich der Bundesrat zur Position der Bundesregierung, dass der Bund bei neuen Maßnahmen maximal 50 Prozent der Kosten übernehmen solle. Diese Regelung könnte dazu führen, dass finanzschwache Länder und Kommunen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung haben, um an diesen Programmen teilzunehmen. Dies würde vor allem strukturschwache Regionen weiter benachteiligen.
Was die Bundesregierung plant
Für das Haushaltsjahr 2025 plant die Bundesregierung Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 488,61 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen, was im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes bleibt.
Der größte Einzelposten im Haushalt ist der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der mit 179,3 Milliarden Euro veranschlagt wird. Es folgen der Verteidigungsetat (ohne das Sondervermögen der Bundeswehr) mit 53,3 Milliarden Euro sowie der Haushalt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit 49,7 Milliarden Euro.
Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan ist Teil des Bundeshaushalts. Mit rund 39 Millionen Euro gehört er zu den kleineren Posten im Haushalt.
Weiteres Verfahren im Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfassen wird. Beide Dokumente werden anschließend dem Bundestag vorgelegt, der bereits im Rahmen der traditionellen Haushaltswoche Anfang September mit seinen Beratungen begonnen hat.
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