Bundeskabinett

Published On: Mittwoch, 01.11.2023By Tags:

Das Bundeskabinett hat heute bedeutende Neuerungen in der Migrationspolitik des Landes auf den Weg gebracht. In einer entscheidenden Sitzung am Vormittag wurden mehrere Änderungen verabschiedet, die das Leben von Asylbewerbern und die Verfahren ihrer Asylanträge direkt beeinflussen.

In einem progressiven Schritt, der darauf abzielt, die Integration der Asylbewerber zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu fördern, wurde die Frist, innerhalb derer Asylbewerber, die in Erstaufnahmeunterkünften untergebracht sind, eine Arbeit aufnehmen dürfen, verkürzt. Die neue Regelung erlaubt es ihnen, bereits nach sechs Monaten eine Beschäftigung anzunehmen, im Gegensatz zu den bisherigen neun Monaten. Für diejenigen, die nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, besteht nun die Möglichkeit, schon nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde ebenfalls überarbeitet und erweitert, wobei das Kabinett grünes Licht für die Hinzufügung von Georgien und der Republik Moldau gab.

In einem weiteren entscheidenden Beschluss hat das Kabinett auch die Sanktionen gegen Menschenschmuggler verschärft. Es wurde klargestellt, dass gewerbsmäßiges Schleusen von nun an als Verbrechen angesehen und entsprechend geahndet wird. In besonders gravierenden Fällen, in denen das Schleusen zum Tod von Menschen führt, können die Täter mit lebenslangen Haftstrafen rechnen. Diese umfassenden Änderungen spiegeln den Willen der Regierung wider, einerseits die Integration von Asylbewerbern zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Recht und Ordnung in der Migrationspolitik aufrechterhalten werden.

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