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Bundeskartellamt

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 9/2019
nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über die Untersagung eines
Zusammenschlusses nach § 40 Absatz 2 GWB

Vom 17. Juli 2019

Das Bundeskartellamt hat durch Beschluss vom 11. Juli 2019 den folgenden Zusammenschluss gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 GWB untersagt:

Erwerber: REMONDIS SE & Co. KG, Lünen
Erworbene: DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, Köln
Geschäftsbetrieb aller
beteiligten Unternehmen:
Entsorgungsdienstleistungen
Form des untersagten
Zusammenschlusses:
Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile und der alleinigen Kontrolle
Bonn, den 17. Juli 2019

B 4 – 38000 – Fa – 21/19

Bundeskartellamt
4. Beschlussabteilung

Der Vorsitzende
Eberhard Temme

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