Bundespolitik

Bundeskartellamt

Pexels (CC0), Pixabay
Teilen

Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 14/​2024
Verfügung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 28. August 2024

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG, Wieland Werke AG und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG wegen des Verdachts von Wettbewerbsbeschränkungen durch vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Aurubis AG und Wieland Werke AG im Rahmen der Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG gemäß den §§ 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlässt das Bundeskartellamt gemäß § 32b GWB folgende Verfügung:

I.
Die von den Beteiligten mit Schreiben vom 17. Juni 2024 angebotenen Verpflichtungszusagen sind bindend.
II.
Das Verfahren gegen die Beteiligten wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
III.
Die Gebühr für das Verfahren einschließlich dieser Entscheidung beträgt […] und wird den Beteiligten als Gesamtschuldner auferlegt.
Bonn, den 28. August 2024

B5-56/​22

Bundeskartellamt
5. Beschlussabteilung

Eva-Maria Schulze

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...