Bundeskartellamt

Published On: Montag, 14.10.2024By

Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 14/​2024
Verfügung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 28. August 2024

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG, Wieland Werke AG und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG wegen des Verdachts von Wettbewerbsbeschränkungen durch vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Aurubis AG und Wieland Werke AG im Rahmen der Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG gemäß den §§ 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlässt das Bundeskartellamt gemäß § 32b GWB folgende Verfügung:

I.
Die von den Beteiligten mit Schreiben vom 17. Juni 2024 angebotenen Verpflichtungszusagen sind bindend.
II.
Das Verfahren gegen die Beteiligten wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
III.
Die Gebühr für das Verfahren einschließlich dieser Entscheidung beträgt […] und wird den Beteiligten als Gesamtschuldner auferlegt.
Bonn, den 28. August 2024

B5-56/​22

Bundeskartellamt
5. Beschlussabteilung

Eva-Maria Schulze

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