Wie die Wettbewerbsbehörde am Freitag mitteilte, hat das Bundeskartellamt in letzter Instanz das Vorgehen des Bundeskartellamts bestätigt, wonach kommunale Gasversorger von neuen Wettbewerbern keine überhöhten Konzessionsabgaben einziehen dürften.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, dass sich die Versorger unliebsame Konkurrenten nicht einfach durch überhöhte Abgaben vom Leib halten dürften. In Kürze soll das Urteil auch begründet werden. Das Kartellamt hatte in einer Untersuchung festgestellt, dass jedes fünfte Stadtwerk überhöhte Konzessionsabgaben verlangt.
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