Beistand für abgemahnte Nutzer der Porno-Website Redtube: Die Bundesregierung hält Streaming von Internetvideos für unbedenklich. Die entscheidende juristische Klärung will sie aber anderen überlassen. Da sind wir dann auch beim dem Thema „Kölner Justiz am Landgericht“. Wir selber hatten auch schon Kontakt mit dem LG Köln, habend Eises Gericht und so manchen Richter dort „als nicht unbedingt Objektiv in der Sache angesehen“ ja Teilweise wurden hier sogar, aus Sicht unseres Rechtsanwaltes, abenteuerlichen Rechtskonstruktionen Folge geleistet. Man hat den Eindruck „die Kölner Richter wollen solche Dinge schnell vom Tisch haben“. Auch deshalb gibt es Bundesweit viele Anwälte die gerne zum Kölner Landgericht gehen, weil man das Verhaltend er Kölner Richter eben auch in Rechtsanwaltskreisen gut kennt und für sich aus/nutzen will. Auch bei der Herausgabe von Daten soll es in Köln mit Entscheidungen schneller und einfacher gehen als zum Beispiel in Hamburg, Frankfurt oder Stuttgart. Deshalb werden sich auch die Rechtsanwälte von U+C aus Hamburg/Regensburg das LG Köln ausgesucht haben. Nun rudert das LG Köln zurück, möglicherweise auch, weil man hier zu schnell einer Sache nachgegeben hat deren öffentliche Auswirkung man nicht übersehen hat. Jetzt hat man zu Recht den „schwarzen Peter“ in dem Vorgang, muss sich aber auch die Frage gefallen lassen „haftet nicht auch ein Gericht für nachweisbar fehlerhafte Entscheidungen“ wie in diesem Fall? U+c aus Hamburg/Regensburg haben mit ihren Mandanten sicherlich schon Millionen einkassiert. Das Mandanten die hier Geld zurückfordern ihr Geld wiedersehen dürfte eher unwahrscheinlich sein. Hier sollte man aber auch einmal die Diskussion auf das Thema „Staatshaftung“ führen.l
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