Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf für ein Bundesopferbeauftragtengesetz veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist es, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Bundesopferbeauftragten, der sich um die Belange von Opfern terroristischer Gewalt in Deutschland kümmert, rechtlich festzulegen und dauerhaft zu sichern.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann äußerte sich dazu mit folgenden Worten:
„Terroristische Gewalt bringt für die Betroffenen tiefes Leid und richtet sich zugleich gegen die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft. Angriffe auf Menschen in unserem Land sind immer auch Angriffe auf unsere Freiheit. Es ist unsere Aufgabe als Bundesregierung, die Opfer solcher Anschläge und ihre Hinterbliebenen bestmöglich zu unterstützen. Die Arbeit des Bundesopferbeauftragten ist dabei von entscheidender Bedeutung. Mit der gesetzlichen Verankerung wollen wir sicherstellen, dass diese Unterstützung verlässlich und dauerhaft angeboten wird.“
Wichtige Rolle des Bundesopferbeauftragten
Der Bundesopferbeauftragte wurde 2018 als zentrale Anlaufstelle für Terroropfer ins Leben gerufen. Seine Aufgaben umfassen die Vermittlung praktischer, finanzieller und psychosozialer Unterstützung für Betroffene und ihre Familien sowie die Vertretung ihrer Interessen im politischen Bereich. Bisher beruhte das Amt auf einem Kabinettsbeschluss. Der neue Gesetzesentwurf soll diesem wichtigen Amt nun eine feste rechtliche Grundlage geben und die bisherigen Erfahrungen der letzten Jahre berücksichtigen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs
Der Entwurf sieht vor, die Aufgaben und Befugnisse des Bundesopferbeauftragten klar zu definieren und den Kreis der Betroffenen festzulegen. So sollen die Opfer und Hinterbliebenen von terroristischen Anschlägen im Inland durch den Bundesopferbeauftragten verlässlich unterstützt werden. Zudem fließen europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung, insbesondere aus der Richtlinie 2017/541 der EU, in den Entwurf ein.
Der Entwurf wurde heute an die Länder und verschiedene Verbände zur Stellungnahme verschickt. Die betroffenen Institutionen und Interessengruppen haben nun bis zum 6. Dezember 2024 die Gelegenheit, ihre Kommentare und Anregungen zu übermitteln. Diese Stellungnahmen werden anschließend auf der Website des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht.
Ein wichtiger Schritt für eine geregelte Opferhilfe
Mit dem Bundesopferbeauftragtengesetz soll langfristig sichergestellt werden, dass Opfer terroristischer Gewalt in Deutschland umfassend und nachhaltig unterstützt werden. Der Bundesopferbeauftragte wird so zur zentralen Säule in der Betreuung und Interessenvertretung der Betroffenen. Die Bundesregierung bekräftigt damit ihr Engagement, die Folgen von Terroranschlägen abzufedern und Betroffenen zur Seite zu stehen.
Weitere Informationen und den vollständigen Entwurf des Bundesopferbeauftragtengesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz.
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