Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beginnt Fellowship mit Tech4Germany
Verbraucherschutzinformationen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beginnt Fellowship mit Tech4Germany

Free-Photos (CC0), Pixabay
Teilen

Heute startet ein dreimonatiges Fellowship des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Technologie-Taskforce Tech4Germany zur Konzeption eines Rechtsinformationsportals des Bundes.

Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Ich freue mich sehr über die Unterstützung unseres Projekts durch ein Fellowship mit Tech4Germany. Gemeinsam mit den Fellows wollen wir Lösungen entwickeln, wie wir Rechtsinformationen des Bundes allen Bürgerinnen und Bürgern auf nutzerfreundliche Art und Weise im Internet zur Verfügung stellen können. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, im Rahmen des Fellowships eine Vision für ein solches Rechtsinformationsportal zu entwickeln.“

Derzeit stellt der Bund interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rechtsinformationen über die Seiten www.gesetze-im-internet.de, www.rechtsprechung-im-internet.de und www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de kostenlos zur Verfügung.

Mit dem Rechtsinformationsportal des Bundes verfolgt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Ziel, die bestehenden Plattformen abzulösen und stattdessen einen einheitlichen Zugang zu den vom Bund bereitgestellten und frei verfügbaren Rechtsinformationen im Internet zu eröffnen. Im Zuge dessen sollen außerdem Umfang, Qualität und Recherchierbarkeit der Rechtsinformationen verbessert werden. Durch die Erweiterung des Angebots an Metadaten will der Bund zudem Forderungen nach Bereitstellung von mehr Open Data erfüllen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte sich mit diesem Projekt auf ein Fellowship der Initiative Tech4Germany beworben und wurde aus mehr als 60 Bewerbungen als eines von acht Ministerien ausgewählt.

Bei dem Fellowship handelt es sich um ein Programm, in dessen Rahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden gemeinsam mit Digitaltalenten aus den Bereichen Softwareentwicklung, Produktmanagement und Design Prototypen für digitale Lösungen entwickeln. Mit dem Fellowship unter der Schirmherrschaft des Chefs des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun soll die nutzerfreundliche Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen unterstützt werden.

Tech4Germany wird wie das Schwesterprogramm Work4Germany von der 4Germany UG betrieben und ist staatlich über einen Projektzeitraum von einem Jahr durch Bundesmittel finanziert. Nähere Informationen, u.a. zu den weiteren von Tech4Germany unterstützten Projekten sind auf der Internetseite von Tech4Germany abrufbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...